UMTS/LTE/5G Datenkarten im O2-Netz für Busse und Stadtbahnen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021335251
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
UMTS/LTE/5G Datenkarten im O2-Netz für Busse und Stadtbahnen
SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zur Rückfallebene bzgl. Kommunikation von Betriebsdaten mit der Leitstelle für einen Zeitraum bis 30.11.2028. Weiterhin Dienstleistung zur Installation der SIM-Karten.
605 Mobilfunkdatenkarten für die Mobilfunkstandards UMTS/LTE/5G „Betrieb Rückfall“
605 Mobilfunkdatenkarten für die Mobilfunkstandards UMTS/LTE/5G „Betrieb Rückfall“ im O2-Netz
Die hierunter anzubienden Mobilfunkdatenkarten „Betrieb Rückfall“ sind im Modem 1 als sekundäre Datenkarten im „Cold Standby“ im Einsatz. Im Falle fehlender Abdeckung der primären Datenkarte Modem 1 „Betrieb“ oder Defekt im Modem 1 wird gemäß der oben beschriebenen Szenarien auf die vorhandenen Karten umgeschaltet.
Über die sekundäre Datenkarte Modem 1 „Betrieb Rückfall“ werden ausschließlich betriebliche Daten (Datentelegramme, VoIP, Uploads, Downloads etc.) übertragen, wenn die primäre Datenkarte nicht verfügbar ist.
Der Einbau der SIM-Karten erfolgt durch einen Dienstleister gemäß Los 2.
Entfernen und Einsetzen von Mobilfunkdatenkarten in 605 Fahrzeugen
Die in diesem Los anzubietende Dienstleistung bezieht sich auf das Entfernen der vorhandenen SIM-Karten aus dem Modem sowie das Einsetzen der in Los 1 angebotenen SIM-Karten:
— Die Lieferung zur ÜSTRA erfolgt durch den Lieferanten Los 1.
— Die Aktivierung der SIM-Karten im jeweiligen Nutzerportal erfolgt durch die ÜSTRA.
— Die SIM-Karten werden durch die ÜSTRA an den Dienstleister Los 2 ausgehändigt.
— Es handelt sich um ein Gerät mit 2 Modems und 4 nebeneinander liegenden SIM-Karten-Slots.
— Weitere Informationen siehe „Transitions- und Migrationsplan zum Einbau von SIM-Karten in Bussen und Stadtbahnen“.
Für den Fall einer möglichen Weiterverwendung von SIM-Karten aus den vorherigen Verträgen wird dieses Los nicht vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der Eintragung in ein Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Der Bewerber sichert zu, dass er seinen Unternehmenssitz innerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat. Wird kein Unternehmenssitz genannt, der sich innerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union befindet, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
— Präqualifizierung:
Der Bieter kann – sofern vorhanden – seine Eignung durch Nachweis einer Präqualifizierungs-Nummer (PQ-Nummer) erbringen.
Wird eine PQ-Nummer angegeben, sind alle folgenden Eignungskriterien, die vom Bieter ausgefüllt werden müssen, mit „Ja“ auszufüllen.
Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, der ÜSTRA unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn sich die Angaben, für die eine Präqualifizierung gewährt worden ist, ändern.
— Erklärungen zur Zuverlässigkeit.
Ich erkläre/Wir erklären, dass:
— über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— ich/wir keine schwere Verfehlung begangen habe/haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere dass kein Ausschlussgrund gemäß §§ 123 f. GWB vorliegt,
— ich meine/wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe/haben,
— ich/wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf meine/unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe/haben und auch nicht abgeben werde/werden,
— ich mich/wir uns ordnungsgemäß bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet habe/haben,
— ich/wir den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung des Mindestlohns gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommen.
Gemäß § 14 AGB ÜSTRA gilt:
Der Auftragnehmer hat spätestens unverzüglich nach Auftragserteilung eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten.
Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Firmenprofil sowie zum Personalbestand, insbesondere: Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen)
Ich erkläre/Wir erklären, dass:
— ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der durch Nachunternehmer aus-zuführenden Teilleistungen aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde,
— ich/wir bei Verwendung einer selbst gefertigten Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses das von der ÜSTRA verfasste Leistungsverzeichnis als allein verbindlich anerkenne/anerkennen,
— das von der ÜSTRA vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen der ÜSTRA den Zusatz „oder gleichwertiger Art“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
Gemäß § 11 AGB ÜSTRA gilt:
§ 11 Zahlung, Rechnungen:
1. Die ÜSTRA zahlt durch Überweisung nach eigener Wahl entweder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang unter Abzug eines vertraglich vereinbarten Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang ohne Skontoabzug. Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Leistung als vertragsgemäß.
2. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der fälligen und prüffähigen Rechnung, bei der zuständigen Stelle der ÜSTRA, jedoch nicht vor dem Tag der Übergabe der Vertragsleistung gegen Empfangsbestätigung bzw. nach Abnahme.
3. Bei vereinbarten Abschlagszahlungen beginnt die Zahlungsfrist mit dem Tag des Eingangs einer prüffähigen Abschlagsrechnung bei der ÜSTRA, wenn vereinbart, bei der dort zuständigen Stelle, jedoch nicht vor Stellung einer vereinbarten Sicherheit.
4. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung durch die ÜSTRA ist die Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank/Kreditinstitut maßgeblich.
5. Abschlags-, Teil-, Teilschluss- und Schlussrechnungen sind als solche zu bezeichnen und fortlaufend zu nummerieren. Rechnungen ohne gesonderte Bezeichnung werden als Schlussrechnungen behandelt. Zeit, Art und Umfang der Leistung müssen darin erschöpfend, eindeutig und allgemein verständlich angegeben sein. Außerdem sind die Bestellnummer, die Einzelpreise und die Umsatzsteuer anzugeben. Die Liefer-/bzw. Leistungsbelege, die der Empfangsstelle der ÜSTRA auszuhändigen sind, müssen bereits die Vertragsnummer/oder die Bestellnummer enthalten.
6. Teil-, Teilschluss- oder Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn sie bei der Auftragserteilung vereinbart worden sind. Sie sind bei der Ermittlung der Schlusszahlung zu berücksichtigen. Die Vorschriften des § 632 a BGB bleiben davon unberührt.
Punkte 7. bis 10. können aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl im Feld nicht voll dargestellt werden, können jedoch den Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierung, Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit.
Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Firmenprofil sowie zum Personalbestand, insbesondere:
1. Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen),
2. Angabe der Eintragung in ein Handelsregister, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
Der Bewerber sichert zu, dass er seinen Unternehmenssitz innerhalb eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hat. Wird kein Unternehmenssitz genannt, der sich innerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union befindet, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
3. Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html