EKW Göttingen – Umsetzung Einhäusigkeit: Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: EKW-EH-H-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
EKW Göttingen – Umsetzung Einhäusigkeit: Sanitär
Neubau 5 geschossiges Krankenhausgebäude mit Installation der Sanitärinstallation.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Evangelische Krankenhaus Göttingen Weende gGmbH (EKW) plant am Standort in Göttingen die weitere Einhäusigkeit. Dazu erhält das EKW einen 5-geschossigen Neubau in einer L-Form als Erweiterung des bestehenden Klinikums sowie eine Technikzentrale. Es werden nur die Geschosse UG, 1.OG, 2.OG, 3.OG und Technikgeschoss ausgebaut. Die Geschosse EG und 4.OG werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut. Für den Bereich Sanitär wird die komplette Installation der Trinkwasserversorgungsleitungen, Abwasserleitungen und sanitären Einrichtungsgegenstände ausgeschrieben: Ca. 6 581 m Trinkwasserleitung inkl. Formstücke, ca. 102 Waschtische, ca. 91 WC-Anlagen, ca. 8 Pflegekombinationen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gleichen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.