GC-MS/MS-Massenspektrometriesystem Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0226-20-II-E
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bvl.bund.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ble.de/zv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ble.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
GC-MS/MS-Massenspektrometriesystem
GC-MS/MS-Massenspektrometriesystem.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Diedersdorfer Weg 1
12277 Berlin
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung, inkl. Softwareinstallation und Anschlusses an die bestehende Gas- und Stromversorgung, eines GC-MS/MS-Massenspektrometriesystems mit separater EI- und separater CI-Ionenquelle sowie einer zusätzlichen EI-Ionenquelle, inkl. eines PC zur Steuerung, 2 weiteren Laptop's zur Datenauswertung sowie Zubehör. Neben der Aushändigung einer deutsch- oder englischsprachigen Bedienungsanleitung für das gesamte Gerätesystem, erfolgen 3 mehrtägige Schulungen. Weiterhin ist für einen Zeitraum von 2 Jahren ab der betriebsbereiten Aufstellung eine jährliche Wartung an dem Gerätesystem durchzuführen. Zudem garantiert der Auftragnehmer die Bereitstellung von Ersatz- und Verbrauchsteilen für den Zeitraum von acht Jahren sowie von Softwareupgrades für die Software zur Gerätesteuerung sowie zur Datenauswertung für einen Zeitraum von 2 Jahren nach betriebsbereiter Aufstellung des Gerätesystems.
Es besteht die Option, den Wartungszeitraum optional zweimalig um weitere zwölf Monate zu den angebotenen Bedingungen zu verlängern. Die Verlängerung des Vertrages wird spätestens 4 Monate vor Vertragsende mitgeteilt. Bei der Wahrnehmung der Option handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat kein Recht auf die Wahrnehmung der Option.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Angabe unter II.1.5) spiegelt keinen realen Wert wider und wird aus rein technischen Gründen eingetragen.
Die Angabe unter II.2.7) erfolgt ebenfalls aus rein technischen Gründen und stellt kein tatsächliches Datum dar. Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
— Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen):
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
— Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen):
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
— Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen):
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de („Meine e-Vergabe“) über die Funktion „Angebot abgeben“ einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Es wird darum gebeten, für hochgeladene Dokumente möglichst kurze und prägnante Dateinamen zu wählen. Das Leistungsverzeichnis ist ausschließlich als „aidf-Datei“ (Administration Intelligence Data Format) dem Angebot beizufügen.
D) Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen):
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E) Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen):
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Datenblatt (siehe Vergabeunterlagen):
Mit dem Angebot ist ein Datenblatt o. ä. einzureichen, aus dem hervorgeht, dass die angebotene Anlage die in der Leistungsbeschreibung geforderte technische Spezifikation erfüllt.
g) Bietergemeinschaften:
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
H) Nachunternehmen/Unteraufträge:
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
I) Anwendbares Recht:
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der BLE, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.