Elektroinstallationsarbeiten Teil II — Sonderleuchten — Sanierung der Stadthalle — Referenznummer der Bekanntmachung: 236_2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goettingen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallationsarbeiten Teil II — Sonderleuchten — Sanierung der Stadthalle —
Leistungsgegenstand ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Deckenbeleuchtungsanlage.
Stadthalle Göttingen
Albaniplatz 2
37073 Göttingen
Die Stadthalle Göttingen wurde in den Jahren 1962 bis 1964 errichtet. Es ist geplant, eine Grundsanierung des Gebäudes mit einigen wenigen Flächenerweiterungen im Kerngebäude und einem Rück- und Neubau der Technik- und Küchenflächen in gleicher Lage durchzuführen.
Im Rahmen dieser Sanierung wird die gesamte Beleuchtungsanlage erneuert.
Die Erneuerung der Bühnenbeleuchtungsanlage ist Gegenstand eines separaten Vergabeverfahrens (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/97715).
Die vielfältige Nutzung der Stadthalle, u. A. für Konzerte und Aufführungen erfordert die Berücksichtigung konstruktiver Maßnahmen zu akustisch wirksamem Aufbau und vibrationsabsorbierenden Entkopplung aller Bauteile.
Zu den auszuführenden Leistungen gehören Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Sonderleuchten (250 m2 Lichtdecke mit RGBW-LED und DMX Ansteuerung, bestehend aus 136 einzeln ansteuerbaren Elementen, 3 Sonderleuchten).
Ausführung gemäß Ausführungsplanung.
Zur Bemusterung der Oberflächenbeschaffenheit und -qualität sowie der Verarbeitungsqualität und der Lichtwirkung ist ein voll funktionsfähiges Element in Originalgröße (1 x 2 m) als Muster einschließlich funktionsfähiger Ansteuerung (Element Typ A) sowie ein voll funktionsfähiges Handmuster als gebogenes Profil ca. 1 m Länge (Sonderleuchten Foyer) bereitzustellen und durch den AG freigeben zu lassen.
Durch den AN sind u. a. folgende Leistungen zu erbringen:
— Erstellung Werk- / Montageplanung für sämtliche Teilgewerke,
— Bemusterung Lichtdeckenelement (Originalgröße) und (ggfls.) Sonderleuchte (Handmuster) betr. Funktionsfähigkeit / Oberflächenbeschaffenheit / -Qualität / Verarbeitungsqualität/Lichtwirkung
— Montage der Sonderleuchten im Foyer in Höhen bis 10 m,
— Errichten der Lichtdecke elementeweise unterhalb und an bauseitigen beweglichen Tragkonstruktionen
— Koordination und Inbetriebnahme aller Sonderbeleuchtung mit den tangierenden Gewerken; insb. ist die Montage der Lichtdecke mit den beteiligten Gewerken Bühnentechnik, Elektro, Trockenbau, Stahlbau eng zu koordinieren und gemeinsam auszuführen,
— Erstellung der Revisionspläne, Wartungs- und Reinigungsanweisungen und Bedienanleitungen für die Sonderbeleuchtung
Ggfls. separater Abschluss Wartungsverträge und Serviceverträge [sehen Sie Ziff. II.2.11) Angaben zu Optionen].
Spätestens 14 Kalendertage nach Auftragserteilung ist ein detaillierter Bauzeitenplan zu erstellen und zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Dieser muss getrennt nach den zur Ausführung kommenden Bauteilen aufgestellt werden (einzelne Vorgangsdauer max. ca. 2 Wochen).
Der Auftraggeber hat Fördermittel gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalem Umfeld (Kommunalrichtlinie)“ beantragt; eine Entscheidung über den Antrag liegt derzeit noch nicht vor. Ein Vertragsschluss durch Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Bewilligung der beantragten Zuwendung. Gleichwohl ist von einem Leistungsbeginn wie in Ziff. II.2.7) beschrieben auszugehen. Dies gilt auch für die unter Ziff. IV.2.6) ausgewiesene Bindefrist des Angebots.
Durchführung aller Wartungstätigkeiten zur Sicherstellung des Gewährleistungsanspruchs für 4 Jahre
Es ist beabsichtigt (spätestens bis zur Leistungsabnahme), mit dem Auftragnehmer Wartungs- und ggfls. Serviceverträge abzuschließen.
Die dafür vorgesehenen Preis- Position der Wartungsverträge in der Leistungsbeschreibung werden bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, allerdings besteht kein Anspruch auf Abschluss der Wartungs- bzw. Serviceverträge.
Zu II.2.7) Der o. g. Ausführungsbeginn ist der frühestmögliche Zeitpunkt. Beginn der Montagearbeiten voraussichtlich ab dem 13.1.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroinstallationsarbeiten Teil II — Sonderleuchten — Sanierung der Stadthalle —
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44807
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.litec-leuchten.de/
Leuchtenmontage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html