IPB Stromausschreibung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5371 / 170076-8
Fax: +49 5371 / 170076-7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energie-specht.de
Abschnitt II: Gegenstand
IPB Stromausschreibung
Lieferung von ca. 5,1 Mio. kWh Ökostrom an das Leibnitzinstitut für Pflanzenbiochemie (IPB). Die Preisbildung findet in 4 Tranchen mit Indizierung an die Strombörse statt. Zusätzliche eine Preisobergrenze und Lieferung von Marktinformationen. Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft.
Halle (Saale)
Stromlieferung aus erneuerbaren Quellen an 2 RLM Standorte. Je Lieferjahr 4 Preisbildungszeiträume mit Obergrenze. Vollstromlieferung; es besteht eine atypische Netznutzung.
Einmal um ein JAhr, wenn keine der Parteien bis zum 31.3.2024 kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Versorgerstatus und gewerberechtlichen Voraussetzung
Eigenerklärung kein Verstoß Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
Eigenerklärung zur Liquidität;
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungen;
Unternehmensabgaben (Umsatz, Mitarbeiter...).
Umsatz muss mindestens so hoch sein, wie das doppelte Jahresauftragsvolumen
Referenzen über die Belieferung mit gleicher Menge und Abnahmestellen
Es muss mindestens eine Referenz mit gleicher Liefermenge je angebotenem Los sein und gleicher Anzahl Abnahmestellen oder 2 Referenzen, die jeweils eines der Kriterien erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Ausschreibenden nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung durch den Ausschreibenden, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe § 135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.