Beschaffung von Touchscreens und Zubehör für das Gymnasium Lohne Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2021-0063
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Touchscreens und Zubehör für das Gymnasium Lohne
Lieferung von Liftsystemen und Touchscreens.
Neubau Touchscreens und Liftsysteme
Gymnasium Lohne
An der Kirchenziegelei 12
49393 Lohne
Lieferung von:
— 18 höhenverstellbare Liftsysteme;
— 18 Interaktive Touchscreens;
— 18 OPS-Module;
Montage:
— 18 Montage der Geräte.
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 16.4.2021 um 14.00 Uhr.
Altbau Touchscreens un dLiftsysteme
Gymnasium Lohne
An der Kirchenziegelei 12
49393 Lohne
Lieferung von:
— 20 höhenverstellbare Liftsysteme;
— 20 Interaktive Touchscreens;
— 20 OPS-Module;
Montage/ Demontage:
— 20 Montage der Geräte;
— 20 Demontage und Entsorgung der vorhandenen Schulschreibtafeln einschl. Doppel-Pylonenanlagen.
Die Frist zur Auskunftserteilung endet am 16.4.2021 um 14.00 Uhr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handelsregisterauszug,
— Formblatt 124.
Referenzobjekte
— benennen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare
Referenzaufträge die nicht länger als 7 Jahre zurückliegen (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen,
— Angaben zum Referenzauftrageber.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mv.niedersachsen.de/startseite
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.