Laserauftragschweißanlage Niedersachsen Additiv Referenznummer der Bekanntmachung: LZH-40467-RB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lzh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laserauftragschweißanlage Niedersachsen Additiv
Gegenstand der Ausschreibung ist eine industrietaugliche Laserauftragschweißanlage. Eine Besonderheit der Anlage stellt die Möglichkeit dar, neben dem vormontierten und mitgelieferten Pulver-Prozesskopf, auch einen vom LZH bereitgestellten Draht – Prozesskopf zu verwenden. Dafür ist ein, in den Anforderungen definierter, Schnellwechseladapter vorgesehen. Zum Gegenstand der Ausschreibung gehören neben der funktionsfähigen Anlage die vollständige Dokumentation, die CE-Zertifizierung, eine Gewährleistung von 2 Jahren und eine Schulung für die Mitarbeiter.
Laser Zentrum Hannover e. V.
Hollerithallee 8
30419 Hannover
Besondere Anforderungen:
— Die Anlage soll funktionstüchtig geliefert werden, jedoch gleichzeitig die Möglichkeit für einen wechselbaren und erweiterbaren Prozesskopf bieten,
— Die Prozesszone der gelieferten Anlage muss lasersicher und pulverdicht eingehaust sein, sodass ein richtlinienkonformer Betrieb sichergestellt ist,
— Ein fachgerechter Wechsel des Prozesskopfes durch Mitarbeiter des LZHs muss von der Gewährleistung abgedeckt sein,
— Die Anlage soll in Portalbauweise ausgeführt werden und mit einer CNC Steuerung arbeiten,
— Der Bauraum, in dem der Prozesskopf verfährt, soll durch einen Hubtisch (zweite Z Achse) flexibel verkleinert und vergrößert werden können,
— Die Anlage soll im Versuchsfeld des LZH als industrietaugliche Anlage betrieben werden. Seitens des LZH stehen dafür Hilfsenergie wie Netzspannung (1 und 3 phasig), Argon-Inertgas, und Druckluft zur Verfügung,
— Die Anlagensteuerung muss entsprechend der Anforderungen so ausgelegt sein, dass sie durch das LZH selbständig erweiterbar und Positionsdaten und -parameter im Prozess erfasst und mit Steuerungssignalen überlagert werden kann,
— Laserstrahlquelle, Pulverförderer und Kühllösung sind ebenfalls Gegenstand der Ausschreibung,
— Der Laserspot ist in seiner Größe verstellbar, ohne die Bearbeitungsebene zu verschieben,
— Die Anlage muss insofern Transportabel sein, dass sie per Kran oder Stapler bewegt werden kann,
— Gegenstand der Ausschreibung ist eine vollständige Dokumentation und CE-Zertifizierung der Anlage, eine elektrische Prüfung nach DGUV, Mitarbeiterschulung und Gewährleistung sowie Wartungsvertrag,
— Prozessspezifische Messwerte müssen kontinuierlich erfasst und gespeichert werden,
— Die hier genannten Forderungen gelten als Mindestanforderungen, die zwingend zu erfüllen sind,
— Die Anlage beinhaltet eine geeignete, integrierte Absaugung für Prozessemissionen und Rauchgase. Die Anlage im Versuchsfeld unterschreitet die gültigen Emissionsgrenzwerte nach TRGS 560,
— Die Abgabe eines Grobkonzepts 2 Wochen nach Angebotseingang inkl. Präsentation am LZH bildet die Grundlage der technischen Bewertung in den Zuschlagskriterien.
Niedersachsen ADDITIV Phase 2, Antrags-Nr. ZW6-80154389, Mittel des Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen (WFF) und des Sondervermögens Digitalisieurng
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laserauftragsschweißanlage Niedersachsen Additiv
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altmittweida
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09648
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.laservorm.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM4D1D7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“