Rahmenvereinbarung über Lieferung von Notebooks für Lehrer
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itk-harburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Lieferung von Notebooks für Lehrer
Beschaffung von Notebooks.
Landkreis Harburg — ITK Harburg
Schloßlatz 6
21423 Winsen/Luhe, div. Schulstandorte im Landkreis Harburg
Die ITK Harburg schreibt die Lieferung von „Convertible Notebooks“ für Lehrer und Verwaltungsmitarbeiter als Rahmenvereinbarung aus. Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von 3 Jahren haben — beginnend mit dem 15.4.2021. Von der o. g. Abnahmemenge sollen bis zum 13.7.2021 mindestens 1 500 Notebooks geliefert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gem. dem HVB-Schreiben Nr. 112/2020 können Kommunen für Corona-bedingte Auftragsvergaben oberhalb des EU-Schwellenwerts von [Betrag gelöscht] EUR bei äußerster Dringlichkeit das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb anwenden.
Die äußerste Dringlichkeit ist in diesem gegeben, da die Lehrer in die Lage versetzt werden müssen, Homeschooling durchführen zu können. Diese Anschaffung ist gleichzusetzen mit der Beschaffung von IT-Geräten für Homeoffice-Arbeitsplätze, was ausdrücklich in einem BMWi Rundschreiben als Beispiel für eine äußerste Dringlichkeit genannt wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDHJ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).