Unterhaltungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Rotenburg (Wümme) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/14
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rotenburg (Wümme)
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rotenburg-wuemme.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungsarbeiten auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Rotenburg (Wümme)
Gegenstand des Verfahrens ist ein Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten auf den beiden Friedhöfen sowie auf dem jüdischen Friedhof am Rönnebrocksweg und Arbeiten im Bestattungswesen.
Rotenburg (Wümme)
Werkvertrag über sämtliche Unterhaltungsarbeiten, die auf den beiden städtischen Friedhöfen anfallen; die Leistungen beinhalten auch die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten auf den beiden Friedhöfen sowie auf dem jüdischen Friedhof am Rönnebrocksweg und Arbeiten im Bestattungswesen.
Dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Bescheinigungen von Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Finanzamt.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Referenzlisten mit mindestens 2 vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Angaben zur Betriebsausstattung (technische Ausstattung der Maschinen und Geräte zur Ausführung der Arbeiten auf einem Friedhof und Übersicht des Personals).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten.
Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung– VgV)“.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal Deutsche eVergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.