3D Scan des Fördergerüstes und Überführung in ein LOD400 BIM-Modell
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
3D Scan des Fördergerüstes und Überführung in ein LOD400 BIM-Modell
3D Scan des Fördergerüstes und Überführung in ein LOD400 BIM-Modell.
Schachtanlage Asse
Um die zukünftigen komplexen Bauvorgaben zu beherrschen (z. B. Schacht 5 mit Anbindung an die Anlage Asse II, Zwischenlager mit dazugehörigen Pufferlager, Rückholbergwerk, Erweiterung des Gebäudebestands der Betriebsstelle Asse II), ist eine sukzessive Einführung der digitalen Baumethode notwendig. Dazu gehört im ersten Schritt die Erstellung des 3D-Modells der Anlage mit allen übertägigen Bauwerken und die Einführung einer Datenbank den Betrieb und für das digitale Facility Management. Anhand des Modells der Anlage oder einzelner Gebäudefachmodelle können in späteren Phasen unterschiedliche Simulationen durchgeführt werden, z. B. kann der gesamten Prozesse der Rückholung anhand eines virtuellen Modells simuliert werden.
Mit dieser Vergabe wird zunächst der 3D-Scan des Fördergerüstes des Schachtes 2 auf der Schachtanlage Asse II beauftragt.
Referenz; Erreichung der Mindestpunktzahl aus der Bewertung der Referenzen, s. Anlage 3 der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
— § 135 GWB Unwirksamkeit,
— § 160 GWB Einleitung, Antrag Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschrift entgeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de