Landkreis Holzminden – Breitband Referenznummer der Bekanntmachung: LKHOL-2020-11-008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-holzminden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Holzminden – Breitband
Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Da das Vergabemanagementsystem ein entsprechendes Veröffentlichungsformular nicht vorsieht, wird hilfsweise auf die Vergabeart VgV-Verhandlungsverfahren zurückgegriffen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Vergabe nach der KonzVgV, und zwar um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb handelt.
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs – neben oder statt einer Bewerbung auf eines, mehrere oder alle (Einzel-)Lose – auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose zu bewerben. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entscheidet der Konzessionsgeber nach den in den Vergabeunterlagen genannten Vorgaben, ob er den Zuschlag auf Einzellose oder das Gesamtlos erteilt.
Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen)
37603 Holzminden
Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag für weiße Flecken und Schulen sowie drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Das Projektgebiet ist entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände in 4 Lose untergliedert:
— Los 1 832.5/3-19 09NI300066 Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen),
— Los 2 832.5/3-20 11NI300481 Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe),
— Los 3 832.5/3-20 11NI300482 Stadt Stadtoldendorf, Flecken Delligsen, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe),
— Los 4 832.5/3-20 11NI300641 Stadt Eschershausen, Gemeinden Boffzen und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe).
Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe)
37603 Holzminden
Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag für weiße Flecken und Schulen sowie drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Das Projektgebiet ist entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände in 4 Lose untergliedert:
— Los 1 832.5/3-19 09NI300066 Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen),
— Los 2 832.5/3-20 11NI300481 Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe),
— Los 3 832.5/3-20 11NI300482 Stadt Stadtoldendorf, Flecken Delligsen, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe),
— Los 4 832.5/3-20 11NI300641 Stadt Eschershausen, Gemeinden Boffzen und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe).
Stadt Stadtoldendorf, Flecken Delligsen, Gemeinden Deen-sen und Arholzen (Gewerbe)
37603 Holzminden
Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag für weiße Flecken und Schulen sowie drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Das Projektgebiet ist entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände in 4 Lose untergliedert:
— Los 1 832.5/3-19 09NI300066 Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen),
— Los 2 832.5/3-20 11NI300481 Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe),
— Los 3 832.5/3-20 11NI300482 Stadt Stadtoldendorf, Flecken Delligsen, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe),
— Los 4 832.5/3-20 11NI300641 Stadt Eschershausen, Gemeinden Boffzen und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe).
Stadt Eschershausen, Gemeinden Boffzen und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe)
37603 Holzminden
Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag für weiße Flecken und Schulen sowie 3 weitere Förderanträge im Sonderaufruf „Gewerbe“ gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Das Projektgebiet ist entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände in 4 Lose untergliedert:
— Los 1 832.5/3-19 09NI300066 Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen),
— Los 2 832.5/3-20 11NI300481 Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe),
— Los 3 832.5/3-20 11NI300482 Stadt Stadtoldendorf, Flecken Delligsen, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe),
— Los 4 832.5/3-20 11NI300641 Stadt Eschershausen, Gemeinden Boffzen und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zunächst Ausführungen zu sämtlichen Eignungsanforderungen: Sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) enthaltene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen, welche in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) aufgeführt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass – sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird – die geforderten Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) zu benennen und eine wie in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) geforderte Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In letzterem Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen. Handelt es sich bei den Leistungen, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen dagegen um unwesentliche Teile der Leistungserbringung und stehen die Nachunternehmer noch nicht fest, sind in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) lediglich die Leistungen anzugeben, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen. Der Konzessionsgeber wird im Laufe des Verfahrens jedoch die konkrete Benennung der entsprechenden Nachunternehmer verlangen und die entsprechende in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) geforderte Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einfordern.
Eignungsanforderungen zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) und ggf. seiner dort geforderten Anlage,
— Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung,
— Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
— Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument),
— bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument),
— bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1),
— bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument).
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben,
— Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben,
— Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt werden,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Mindestanforderungen an die Kapitalrücklagen:
— Bei einer Bewerbung auf das Los 1 hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
— Bei einer Bewerbung auf das Los 2 hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
— Bei einer Bewerbung auf das Los 3 hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
— Bei einer Bewerbung auf das Los 4 hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
— Bei einer Bewerbung auf mehrere Lose sind bzw. auf alle Lose bzw. bei Bewerbung auf ein Gesamtangebot gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten geforderten Mindestwerte der jeweils angebotenen bzw. aller Lose.
— Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen,
— Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 zum Begleitdokument).
Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen:
— Bei Bewerbung auf 1-2 der Einzellos(e) Lose 2-4 ist mindestens eine geeignete Referenz zu nennen.
— Bei Bewerbung auf 3 der Einzellos(e) Lose 2-4 oder das Los 1 sind mindestens 2 geeignete Referenzen zu nennen.
— Bei Bewerbung auf 1-2 der Einzellos(e) Lose 2-4 und das Los 1 sind mindestens 3 geeignete Referenzen zu nennen.
— Bei Bewerbung auf 3 der Einzellos(e) Lose 2-4 und das Los 1 bzw. auf das Gesamtangebot über alle Lose sind mindestens 4 geeignete Referenzen zu nennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP, d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP an den Auftraggeber zu richten. Bewerber- und Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Auftraggeber gerichtet werden. Der Auftraggeber wird die Bewerber- bzw. Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP beantworten. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden allen Bewerbern bzw. Bietern in transparenter und nicht diskriminierender Weise unverzüglich durch den Konzessionsgeber auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65YYEU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/