Neubau Feuerwehrzentrale Duderstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duderstadt
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37115
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duderstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrzentrale Duderstadt
Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Objektplanung Freianlagen.
Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Feuerwehrzentrale
37115 Duderstadt
Im Rahmen der technischen und baulichen Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung für die Wehren der Stadt Duderstadt und deren Ortsteile soll vorliegend der Neubau der Feuerwehrzentrale Duderstadt geplant und umgesetzt werden. Für das beschriebene Projekt sind alle aus Sicht des Planers erforderlichen Leistungen zu erbringen, die für eine eigenverantwortliche Planung und Ausführung notwendig sind.
Geplante Bauzeit: 3. Quartal 2022 bis 4. Quartal 2023.
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet: Personelle Leistungsfähigkeit 72 %, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 16 %, Qualität 12 %. Näheres siehe Bewerbungsbogen.
TGA-Planung für den Neubau einer Feuerwehrzentrale
37115 Duderstadt
Im Rahmen der technischen und baulichen Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung für die Wehren der Stadt Duderstadt und deren Ortsteile soll vorliegend der Neubau der Feuerwehrzentrale Duderstadt geplant und umgesetzt werden. Für das beschriebene Projekt sind alle aus Sicht des Planers erforderlichen Leistungen zu erbringen, die für eine eigenverantwortliche Planung und Ausführung notwendig sind.
Geplante Bauzeit: 3. Quartal 2022 bis 4. Quartal 2023.
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet: Personelle Leistungsfähigkeit 72 %, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 16 %, Qualität 12 %. Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Tragwerksplanung für den Neubau einer Feuerwehrzentrale
37115 Duderstadt
Im Rahmen der technischen und baulichen Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung für die Wehren der Stadt Duderstadt und deren Ortsteile soll vorliegend der Neubau der Feuerwehrzentrale Duderstadt geplant und umgesetzt werden. Für das beschriebene Projekt sind alle aus Sicht des Planers erforderlichen Leistungen zu erbringen, die für eine eigenverantwortliche Planung und Ausführung notwendig sind.
Geplante Bauzeit: 3. Quartal 2022 bis 4. Quartal 2023.
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet: Personelle Leistungsfähigkeit 72 %, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 16 %, Qualität 12 %. Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Objektplanung Freianlagen
37115 Duderstadt
Im Rahmen der technischen und baulichen Umsetzung der Feuerwehrbedarfsplanung für die Wehren der Stadt Duderstadt und deren Ortsteile soll vorliegend der Neubau der Feuerwehrzentrale Duderstadt geplant und umgesetzt werden. Für das beschriebene Projekt sind alle aus Sicht des Planers erforderlichen Leistungen zu erbringen, die für eine eigenverantwortliche Planung und Ausführung notwendig sind.
Geplante Bauzeit: 3. Quartal 2022 bis 4. Quartal 2023.
Die Auswahlkriterien entsprechen den Eignungskriterien aus Abschnitt III und werden wie folgt gewichtet: Personelle Leistungsfähigkeit 72 %, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 16 %, Qualität 12 %. Näheres siehe Bewerbungsbogen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmers, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Studiennachweise und/oder Bescheinigungen. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter (Projektleiter) die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
— Erklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR abgeschlossen wird. Das Versicherungsunternehmen muss in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sein. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind,
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Erklärung des Bewerbers über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
— Mindest-Fachumsatz netto (Durchm. 2018-2020): im Bereich Objektplanung Gebäude 500 TEUR, im Bereich TGA-Planung 300 TEUR.
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung, s. III.2.1,
— Angaben mit Namen, beruflicher Qualifikation und Weiterbildung der technischen Leitung (Projektleiter und Stellvertreter),
— Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der Anzahl in den letzten 3 Jahren beschäftigter Architekten bzw. Ingenieure im Bereich der geforderten Dienstleistungen,
— Nachweise der vom Bewerber erbrachten vergleichbaren Referenzen. Hierfür ist der entsprechende Referenzbogen zu verwenden sowie eine Bescheinigung des Auftraggebers beizubringen.
Vergleichbar mit der Maßnahme sind im Bereich Objektplanung Gebäude eine Feuerwache oder ein Betriebshof mit Auftragswert >500 TEUR. Im Bereich Tragwerksplanung ist eine Feuerwache oder ein Betriebshof mit Auftragswert >150 TEUR vergleichbar. Im Bereich TGA-Planung ist ein Gebäude mit Baukosten (KGr 300+400) von 5 bis 10 Mio EUR vergleichbar. Im Bereich Freianlagen sind in vergleichbaren Projekte Stellplatzanlagen enthalten.
— Auflistung der vom vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter erbrachten vergleichbaren Referenzen. Hierfür ist der entsprechende Referenzbogen zu verwenden sowie eine Bescheinigung des Auftraggebers beizubringen.
Für eine Wertung der Referenz muss im Bereich Objektplanung Gebäude die Lph. 5 zwischen 2016 und 2020 abgeschlossen und mindestens Lph. 2 bis 8 erbracht sein. Im Bereich TGA-Planung muss die Lph. 8 zwischen 2016 und 2020 abgeschlossen und mindestens Lph. 2 bis 8 erbracht sein. Im Bereich Tragwerksplanung muss die Referenz zwischen 2016 und 2020 abgeschlossen sein, es müssen mindestens die Lph. 2 bis 6 der Tragwerksplanung sowie Beratung zur Bauphysik erbracht sein. Im Bereich Freianlagen muss die Referenz zwischen 2016 und 2020 abgeschlossen und mindestens Lph. 2 bis 8 erbracht sein, der Auftragswert muss > 80 TEUR liegen. Kriterien für die Vergleichbarkeit der Maßnahmen s.o.
— Beschreibung der organisatorischen Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität,
— Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, derer sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages bedienen will, ist nach Aufforderung vorzulegen.
Die Referenzobjekte können zusätzlich auf einer Seite DIN A4 in Form von Texten, Fotos und Plänen dargestellt werden. Bei Referenzen, deren Urheberrecht bei anderen liegt, sind die Urheber und deren Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Arbeitsgemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistung erbracht hat.
Näheres siehe Bewerbungsbogen.
— Mindestanzahl im Bereich Objektplanung Gebäude 2 Architekten, im Bereich TGA-Planung 3 Ingenieure, im Bereich Tragwerksplanung 2 Ingenieure, im Bereich Freianlagen 2 Ingenieure,
— Mindest-Berufserfahrung (Durchm. PL & stv.PL): 5 Jahre,
— Im Bereich Objektplanung Gebäude: Mindestens 3 Neubauten von Feuerwache oder Betriebshof (z. B. Straßenmeisterei) mit Auftragswert >500 TEUR,
— Im Bereich TGA-Planung: Mindestens 3 Gebäude mit Baukosten (300+400) zwischen 5 und 10 Mio EUR,
— Im Bereich Tragwerksplanung: Mindestens 3 Neubauten von Feuerwache oder Betriebshof mit HZ II,
— Im Bereich Freianlagen: Mindestens 3 Freianlagen mit Stellplötzen,
— Bewerber verfügt über ein eigenes QM-System.
§ 75 (2) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Teilnahmeanträge müssen bis zu dem unter IV.2.2 genannten Schlusstermin für den Eingang der Unterlagen beim Auftraggeber (siehe I.1) elektronisch eingereicht werden. Teilnahmeanträge, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnehmer trägt selbst die Verantwortung für den fristgerechten Eingang seines Teilnahmeantrags;
b) Bei Mehrfachbewerbungen auf der Ebene des direkten Auftragnehmers (Einzelbewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) muss dieser Bewerber mit allen seinen Bewerbungen nachweisen, dass durch die Mehrfachbewerbung keine Verzerrung des Wettbewerbs entsteht. Fehlt dieser Nachweis, führt dies zum Ausschluss aller dieser Bewerbungen vom Verfahren.
Als Mehrfachbewerbungen gelten auch Bewerbungen von Büros innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Außerdem wird eine Bewerbung bzw. Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros als Mehrfachbewerbung eingestuft;
c) Bewerbungen sind nur mit dem Formular „Teilnahmeantrag“ (erste Seite Bewerbungsbogen) möglich; formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
d) Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizufügen. Unvollständig ausgefüllte, nicht unterschriebene Teilnahmeanträge oder fehlende Nachweise können zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung führen.
e) Weitere Unterlagen über die oben angeforderten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht, führen zur Abwertung und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
f) Teilnahmeanträge, die nicht über die Plattform (siehe I.3) eingereicht wurden, werden nach aktuellem Recht nicht akzeptiert und von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHYYYDT.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
— Nach § 135(2) GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160(3) GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“