Regenbogenschule Seelze – Objektplanungsleistungen Freianlagenplanung – Ausbau zu einer offenen Ganztagsgrundschule mit Mensa Referenznummer der Bekanntmachung: 5.1/RBS/06/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5137 / 828-134
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Regenbogenschule Seelze – Objektplanungsleistungen Freianlagenplanung – Ausbau zu einer offenen Ganztagsgrundschule mit Mensa
Leistungsgegenstand sind Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI 2021, LP 1-9, für die Außenanlagen der Regenbogenschule in 30926 Seelze, Humboldtstraße 10.
Die Regenbogenschule wird derzeit zu einer dreizügigen, offenen Ganztagsgrundschule mit Mensa/Aula und Forum für 310 Schülerinnen und Schülern erweitert. Die Baugrundfläche (BGF) beträgt 4.073 Quadratmeter, von denen 940 Quadratmeter auf den Neubau entfallen. Das neue Gebäude für Mensa/Aula/Forum wird auf dem bisherigen Schulhof errichtet, so dass nur noch reduzierte Freianlagen zur Verfügung stehen werden. Als Kompensation ist daher auch die Umwidmung eines Straßenbereichs in eine Spielstraße und ein Parkplatz auf dem Nachbargrundstück zu planen.
Stadt Seelze
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Regenbogenschule
Humboldtstr. 10
30926 Seelze
Ziel der Freianlagenplanung soll sein, dass trotz der beschränkten und beengten Platzverhältnisse ein bedarfsgerechter Schulhof für verschiedene Altersaktivitäten zoniert ausgestaltet wird. Zudem sind Fahrradstellplätze und Stellplätze für PKW vorzusehen und die anliegende Bushaltestelle mit zu planen. Es sind sämtliche Grundleistungen der LP 1-9 zu erbringen. Als Besondere Leistung ist die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen in politischen und fachlichen Gremien bis einschließlich LP 4 vorzusehen. Die aktuelle Kostenschätzung weist für die Außenanlagen (KG 500) Kosten von (brutto) [Betrag gelöscht] EUR aus. Die für das Projekt vorliegende Bedarfsplanung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen, ferner die Pläne aus den Bauantragsunterlagen für das Gebäude. Hierzu gehört auch ein Lageplan Bauantrag, der die Lage des Gebäudes einschließlich Erweiterung auf dem Grundstück darstellt. Die Objektplanung Gebäude und Innenräume befindet sich derzeit in der LP 6; die Baugenehmigung ist mithin erteilt.
Ja. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst ausschließlich die Grundleistungen der Leistungshasen 1-3 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regenbogenschule Seelze – Objektplanungsleistungen Freianlagenplanung – Ausbau zu einer offenen Ganztagsgrundschule mit Mensa
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.gruen-plan.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote werden in Textform entgegengenommen. Sofern in diesem Dokument oder den sonstigen Vergabeunterlagen unterschriebene Dokumente gefordert werden, reichen eingescannte Unterlagen und Unterschriften als pdf aus.
Die Kommunikation mit der Zentralen Vergabestelle, insbesondere Fragen zu Angeboten und deren Beantwortung erfolgen ausschließlich über die Vergabeplattform.
Die Zentrale Vergabestelle wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabestelle und Bietern sowie die Einreichung von Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Regelungen.
Zur Nutzung der Vergabeplattform zur Abgabe elektronischer Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML- und Javascript-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet. Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:
— Microsoft Internet Explorer ab Version 9 bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version,
— Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version,
— Google Chrome in der jeweils aktuellen Version,
— Apple Safari ab Version 5.
Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer am Vergabeverfahren automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert werden und die Antworten auf Fragen der Teilnehmer erhalten, sollten Interessenten sich auf der Vergabeplattform für das Vergabeverfahren registrieren (freiwillige Registrierung). Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer, durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das bei der Registrierung angegebene E-Mail-Postfach kontinuierlich überwacht wird.
Ohne Registrierung kann der Erhalt vorstehender Informationen nicht gewährleistet werden. Unternehmen, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig im Projektraum auf der Vergabeplattform informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die Vergabestelle Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet hat. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen oder Informationen abzugeben, liegt ohne erfolgte Registrierung beim Teilnehmer. Die Registrierung für die Vergabeplattform ist für Unternehmen vollständig kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRUDWTU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelze
Postleitzahl: 30926
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5137 / 828-134
Fax: +49 5137 / 828-133
Internet-Adresse: http://www.seelze.de/seelze/wirtschaftsnah/wirtschaftsfoerderung/ausschreibungen/