Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur Nachverdichtung des NGA-Breitbandausbaus im Landkreis Ammerland
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westerstede
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26655
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ammerland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur Nachverdichtung des NGA-Breitbandausbaus im Landkreis Ammerland
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse im Wege der weiteren Verdichtung des Breitbandausbaus über ein NGA-Netz erschlossen werden. Insgesamt ca. 5 749 Teilnehmer (davon 1 großes Unternehmen sowie 5 institutionelle Nachfrager (Schulen)) sollen mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur versorgt werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer NGA-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Ammerland.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die im Landkreis Ammerland gelegenen, noch mit weniger als 30 Mbit/s versorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Teilnehmeranschlüsse allen ausgewiesenen Teilnehmern (privaten Haushalten, öffentlichen Einrichtungen [Schulen], Gewerbebetriebe in Einzellagen) flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von 100 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s im Downstream zur Verfügung stellen; darüber hinaus sollen für Gewerbebetriebe in Einzellagen sowie die Schulen im Ausbaugebiet 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der RL Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD vom 22.10.2015 in der Fassung vom 15.11.2018 („Bundesförderrichtlinie“) und der RL über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Niedersachsen vom 25.6.2019 („Landesförderrichtlinie“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes zur Nachverdichtung des NGA-Breitbandausbaus im Landkreis Ammerland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.