Ball. Schutzwestensysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 13.2 - 142/2021_Westen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ball. Schutzwestensysteme
Zu liefern sind ballisitische Westen, die für mehrere Truppteile (Technische Einsatzeinheit, Mobiles Einsatzkommando und BFE) geringfügig angepasst werden müssen.
TEE
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Für die Technische Einsatzeinheit sind lediglich 3 Westen zu liefern. Basisweste soll möglichst in allen Losen gleich sein.
Eine Musterweste ist für dieses Los mit Angebotsabgabe zu Test- und Begutachtungszwecke kostenlos zur Verfügung zu stellen.
MEK
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Für die Mobile Einsatzeinheit werden 313 Westen benötigt. Auch hier sollte es sich möglichst um die Basisweste der anderen Lose handeln.
BFE
Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Für die Beweismittel- und Festnahmeeinheit sollen 200 Westen geliefert werden. Auch hier sollte möglichst die gleiche Basisweste verwendet werden, wie auch in den beiden anderen Losen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
Die Lieferzeit ab Zuschlagserteilung sollte nicht länger sein als 6 Monate. Teillieferungen sind zugelassen. Hauptteil der Lieferung sollten noch im Jahr 2021 erfolgen.
Der Zuschlag ist für Juni 2021 geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilzahlungen je Teillieferungen können vereinbart werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYCDY27
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de