Architektenwettbewerb: Neubau Grundschule „Am Castrum“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2034
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gehrden
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30989
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gehrden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenwettbewerb: Neubau Grundschule „Am Castrum“
Die Stadt Gehrden beabsichtigt, auf einem innerstädtischen, bebauten Grundstück einen nachhaltigen und gesunden Neubau für eine vierzügige Grundschule zu errichten.
Geplant ist es ein Gebäude mit voraussichtlich 20 schulfähigen Klassen- bzw. Gruppenräumen (davon 4 Fachunterrichtsräume) mit Festhalle neu zu errichten.
Mit diesem Bauvorhaben wird das Ziel verfolgt, einen nennenswerten Beitrag zu Ökologie und Energieeffizienz im Schulbau zu leisten.
Die immer weiter steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz für Hochbaumaßnahmen machen auch vor öffentlichen Gebäuden kein Halt. Dies ist Anlass für den Bauherrn, die geplante Grundschule mindestens im KfW 55 Standard (ggf. KfW 40) zu errichten und die Versorgung größtenteil mittels regenerativen Energien zu gewährleisten.
Es soll hier dem „Klimaschutzaktionsplan“, der „Ökologischen Bauleitplanung“ und dem „Masterplan 100%“ gefolgt werden und mit dieser energieeffizienten und nachhaltigen Bauweise dem Klimaschutz Priorität gegeben werden.
Zweck des Wettbewerbs ist es, alternative Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Architekten als Auftragnehmer für die Planungsleistungen zu ermitteln.
Dazu sind Gesamtplanungsleistungen gemäß § 34, § 39, § 51 und § 55 (AG 1-6 + 8) HOAI, LPH 3-8 (LPH 7 in Teilen) sowie nicht erbrachte Teile aus LPH 1-2 zu erbringen.
Die NUF des zu entwerfenden Gebäudes im Wettbewerb beträgt 3 453,00 m2.
Die Beauftragung erfolgt in 4 Stufen:
— Stufe 1: Nicht erbrachte Teile aus LPH 1-2 und LPH 3,
— Stufe 2: LPH 4,
— Stufe 3: LPH 5 + 6,
— Stufe 4: LPH 7 + 8.
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllen mehr Bewerber die Voraussetzungen zur Teilnahme, als Teilnehmer vorgesehen sind, wird anonym per Losentscheid ausgewählt. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht der Wahrheit entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der Auslober behält sich das Recht vor, in Zweifelsfällen nähere Informationen einzuholen. Die formellen Kriterien sind vom Architekten zu erfüllen.
Der Auslober behält sich vor, 5 Büros im Vorfeld auszuwählen, die am Wettbewerb teilnehmen, die nicht über das Losverfahren ermittelt werden. Der Auslober behält sich zudem vor, die unter IV.2) genannten Büros durch andere Büros zu ersetzen, so die unter IV.2) nominierten Büros die nachgenannten Kriterien (III.1.1) bis III.1.2)) nicht erfüllen.
Die Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind den kostenfrei verfügbaren Bewerbungsformularen zu entnehmen.
Architekt
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß der Wettbewerbsauslobung.
Es werden als Preise ausgelobt:
— [Betrag gelöscht] EUR netto als 1. Preis,
— [Betrag gelöscht] EUR netto als 2. Preis,
— [Betrag gelöscht] EUR netto als 3. Preis,
— [Betrag gelöscht] EUR netto als 4. Preis,
— 2 Anerkennungen zu je [Betrag gelöscht] EUR netto.
An Aufwandsentschädigungen und Preisen werden somit insgesamt:
— [Betrag gelöscht] EUR ohne Mehrwertsteuer,
— [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich ges. Mwst.,
— [Betrag gelöscht] EUR brutto ausgelobt.
Jeder Teilnehmer erhält nach der Sitzung des Preisgerichtes gem. § 7 (2) RPW eine Aufwandsentschädigung von [Betrag gelöscht] EUR netto (gegen Rechnung direkt an Auslober) sofern die Arbeit zur Preisgerichtssitzung zugelassen wurde.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind zwingend die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung/Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen. Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben liegt den Bekanntmachungsunterlagen bei. Der Vertragsentwurf kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument „GS_Gehrden_Honorar_VgV_WB_Generalplanung_.xlsx“ dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zum Wettbewerb ist diese Anlage als Teil der einzureichenden Unterlagen mit beizufügen.)
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 – Bewerber-/Bietergemeinschaft, Anlage 2 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.
Bewerberfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (S. unter IV.2.2) über die Plattform zu stellen. Die Beantwortung von Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Schlusstermin eingehen, kann nicht garantiert werden. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VDWYG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
Rechtsmittelbelehrung bei EU-weiter Vergabe:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.