Leistungen des Freigestellten Schülerverkehrs im Landkreis Gifhorn
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gifhorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Freigestellten Schülerverkehrs im Landkreis Gifhorn
Der Landkreis Gifhorn ist gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz Träger der Schülerbeförderung.
Die ausgeschriebene Leistung betrifft die Beförderung von Schülerinnen und Schülern (SuS), die Förderschulen innerhalb und außerhalb des Landkreises Gifhorn besuchen und für die ein Beförderungsantrag gestellt wurde. Krankenbeförderungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9240-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037) geändert worden ist — Freistellungs-Verordnung. Zu befördern sind SuS, die körperlich, geistig, seelisch oder lernbehindert sind und für die ein Beförderungsantrag gestellt wurde.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Angaben zu Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Erklärung über die jahresdurchschnittliche Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bieters und die Anzahl der leitenden Angestellten in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe.
Nachweis (Ablichtung des geltenden Versicherungsschreins oder schriftliche Bestätigung des Versicherers oder vergleichbar) einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestanforderung:
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss Deckungssummen von — mindestens 1 Mio. EUR für Personenschäden und
— mindestens 0,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden umfassen.
Die Anforderungen an die im Falle eines Zuschlags durch den Auftragnehmer nachzuweisende und geschuldete Versicherung (siehe E 4. von Teil C (Schülerbeförderungsvertrag)) können im Hinblick auf Deckungssumme und sonstigen Konditionen von dem zur Überprüfung der Eignung des Bieters geforderten Versicherungsschutz abweichen.
Nachweis (Ablichtung des geltenden Versicherungsschreins oder schriftliche Bestätigung des Versicherers oder vergleichbar) einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung.
Mindestanforderung:
Die KFZ-Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von — 100 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestobergrenze für Personenschäden von 8 Mio. EUR je geschädigter Person umfassen.
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Erklärung über geeignete Referenzleistungen über laufende oder in den vergangenen 3 Jahren (gerechnet ab Ablauf der Angebotsfrist) abgeschlossene Aufträge im Bereich des Freigestellten Schülerverkehrs, der Krankbeförderung, von Zubringerfahrten im Schülerverkehr oder des Linienverkehrs gemäß § 42 PBefG.
Beschreibung der erbrachten Leistungen, einschließlich — deren Art,
— des Auftragswerts in EUR (netto),
— des Auftragsumfangs in Beförderungstagen,
— des Leistungszeitraums,
— der Erklärung, ob die Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft erbracht wurden.
Mindestanforderung:
Mindestens eine der vorgelegten anforderungskonformen Referenzen muss im Hinblick auf Inhalt, Umfang und Komplexität mit den gegenständlichen Leistungen vergleichbar sein. Diese Referenz muss zudem einen Umfang von mindestens 90 Beförderungstagen aufweisen. Die Vergleichbarkeit muss anhand der Angaben des Bieters überprüfbar sein.
Weiterhin muss der Bieter Erklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorlegen (§§ 123, 124 GWB).