Nordseebad Spiekeroog GmbH – Neubau „Thalasso-Gesundheitszentrum Spiekeroog“ Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JDW8X
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Spiekeroog
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nordseebad.spiekeroog.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nordseebad Spiekeroog GmbH – Neubau „Thalasso-Gesundheitszentrum Spiekeroog“
Die Nordseebad Spiekeroog GmbH ist eine 100%ige Tochter der Gemeinde Spiekeroog. Sie betreibt das Kurmittelhaus Spiekeroog und ist Eigentümerin des Grundstückes oberhalb des InselBad & DünenSpa. Die Nordseebad Spiekeroog GmbH beabsichtigt auf diesem Grundstück den Neubau des „Thalasso-Gesundheitszentrums Spiekeroog“ mit einer Fläche von über 550 m2 mit einer Investitionssumme von rund 3,3 Mio. EUR netto. Mit dem Neubau sollen das gesundheitstouristische Profil, die Infrastruktur sowie Angebote, Wertschöpfung und Zielgruppen der Insel Spiekeroog ausgebaut werden.
Der Standort des geplanten Thalasso Gesundheitszentrums liegt im Geltungsbereich des seit dem 30.10.2015 in Kraft getretenen Bebauungsplans „Kurzentrum“. Als Art der baulichen Nutzung liegt ein „Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung Konzentrationszone Kurwesen“ vor, in dem insbesondere die Einrichtung von Anlagen und Einrichtungen des Kurwesens sowie für Freizeit, Erholung und Tourismus zulässig sind. Explizit ist unter den insbesondere zulässigen Nutzungen ein „Kurmittelhaus“ aufgeführt. Dies entspricht der Funktion, die das Thalasso-Gesundheitszentrum als Ersatz des bisherigen Kurmittelhauses übernimmt.
Für die Umsetzung des Projektes suchte die Nordseebad Spiekeroog GmbH Ende des Jahres 2020 ein Planungs- und Beratungsbüros, das sie bei der Ausgestaltung des Projektes und bei der Beantragung der Fördermittel unterstützt. In einem wettbewerblichen Verfahren wurde die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 an ein Planungsbüro vergeben.
Derzeit befindet sich das Projekt in der Phase der Fördermittelbewilligung. Die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel. Die Leistungsphase 3 wird zurzeit von dem Auftraggeber teilweise selbst bearbeitet und es ist das Ziel, bis Ende April einen Bauantrag einzureichen.
Die Bautätigkeiten müssen im November 2021 beginnen und bis Ende Mai 2022 fertiggestellt werden.
Objektplanung
Gemeinde Spiekeroog
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 3 bis 9
Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen sowie des Bundes: Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER); Förderperiode 2014-2020 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen.
Technische Ausrüstung HLS
Gemeinde Spiekeroog
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
für:
— Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen),
— Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
— Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen).
Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen sowie des Bundes: Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER); Förderperiode 2014-2020 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen
Technische Ausrüstung ELT
Gemeinde Spiekeroog
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
für:
— Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen),
— Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
— Anlagengruppe 6 (Förderanlagen),
— Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation).
Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen sowie des Bundes: Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER); Förderperiode 2014-2020 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen
Tragwerksplanung
Gemeinde Spiekeroog
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 6
Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Niedersachsen sowie des Bundes: Programmgebiet Stärker entwickelte Region (SER); Förderperiode 2014-2020 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen,
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen,
c) Technische Zeichner*innen,
d) Sonstige Mitarbeiter*innen,
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter „Schlusstermin für den Eingang der Angebote“ festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDW8X.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]