Umbau, Erweiterung und Sanierung Schulzentrum Süd in Buxtehude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.luchterhandt.de/essentail_grid/1246
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Erweiterung und Sanierung Schulzentrum Süd in Buxtehude
Die Hansestadt Buxtehude beabsichtigt, das Schulzentrum Süd, bestehend aus 3 eigenständigen Schulen (Hauptschule Süd, Realschule Süd und Gymnasium Buxtehude Süd), mit einem Erweiterungsneubau zu ergänzen, sowie Sanierungsmaßnahmen an der Bestandssporthalle durchzuführen und diese um einen weiteren 5. Hallenteil zu erweitern.
Hintergrund ist die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren (G9). Hieraus und in Folge von gemeinsam genutzten Räumen der 3 Schulen, ergibt sich für das Gymnasium und die beiden anderen Schulen ein erhöhter Raumbedarf an allgemeinen Unterrichtsräumen, an Fachunterrichtsräumen und einer Bibliothek. Im Neubau soll ein Selbstlernzentrum für alle Schüler entstehen.
Es werden die folgenden Leistungen ausgeschrieben:
— Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 (stufenweise),
— Durchführung einer „Phase Null“.
Hansestadt Buxtehude
Siehe Abschnitt II.1.4).
— Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 (stufenweise),
— ggf. optionale Besondere Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau, Erweiterung und Sanierung Schulzentrum Süd in Buxtehude
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28213
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.schroederarchitekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.