Vergebener Auftrag - Erneuerung von Bordrechnern, Beschaffung von Vertriebshintergrundsystem und itcs Referenznummer der Bekanntmachung: VHP BR-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oeffis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebener Auftrag - Erneuerung von Bordrechnern, Beschaffung von Vertriebshintergrundsystem und itcs
Der Auftraggeber beschafft ein Vertriebssystem, bestehend aus Fahrzeuggerät (Bordrechner/ Fahrausweisdrucker) und Vertriebshintergrundsystem. Neben Ausgabe von Papiertickets, ist die Kontrolle von elektronisch lesbaren Tickets zu realisieren. Dabei wird auch ein innovativer Ansatz — durch den Einsatz einer Kontroll-App — verfolgt.
Mit analogen Funktelegrammen steuert der Bordrechner Vorrangschaltungen an den LSA.
Ein neues itcs, inkl. VDV 453/454-Schnittstellen und Anschlusssicherung wird ausgeschrieben. Das bestehende Planungs- und Dispositionssystem dient u. a. der Datenversorgung.
Der Auftrag ist nicht in Lose aufgeteilt, weil technische und wirtschaftliche Gründe gegen eine losweise Vergabe sprechen. Die Argumente für eine Gesamtvergabe überwiegen. Die Einzelheiten sind den Teilnahmeunterlagen gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Die Gesamtabnahme ist für das 3. Quartal 2021 geplant.
Die Verkehrsgesellschaft Hameln-Pyrmont mbH (VHP) betreibt im Landkreis Hameln-Pyrmont und in Randgebieten angrenzender Landkreise Linienverkehr vom Betriebsstandort Hameln und einer Abstellanlage in Bad Pyrmont. Alleiniger Gesellschafter ist der Landkreis Hameln-Pyrmont, der gleichzeitig ÖPNV-Aufgabenträger ist. Die Stadt Hameln ist eine kreisangehörende Stadt.
Die VHP betreibt mit ca. 135 Linienbusse, eigene und die der Subunternehmer, 23 Linien. Den Schwerpunkt bilden dabei 6 Stadtbuslinien, die überwiegend im 30-Minuten-Takt fahren.
Das vorhandene itcs (Intermodal Transport Control System) wird erneuert. Mit dem neuen itcs werden VDV 453/454-Schnittstellen zur ZDD, interne Anschlusssicherung und eine Anbindung an einen externen DFI-Server zur zentralen Steuerung aller Informationskanäle der Fahrgastinformation (DFI-Anzeigen, App ...) realisiert.
Neue Bordrechner/Elektronische Fahrausweisdrucker (BR) mit einer deutlich höheren Leistungsfähigkeit, ersetzen die mehr als 10 Jahre alten Bordrechner und bilden die Basis für eine erweiterte Funktionalität. Neben der Nutzung der bisherigen Funktionen in einer höheren und erweiterten Qualität erlauben die neu zu beschaffenden Bordrechner auch die Einführung neuer Funktionen.
Der BR bildet die zentrale Komponente im Fahrzeug, in dem die aktuellen Fahrpläne, Streckenelemente und Routen des Linienverkehrs bzw. Verkehrsnetzes hinterlegt sind. Er ermittelt eigenständig den aktuellen Fahrzeugstandort und vergleicht diesen mit dem SOLL-Standort zum aktuellen Zeitpunkt.
Zur optimalen Darstellung der Fahrgastinformation im Fahrzeug sind die BR an Monitore im „stretched“ Design anzuschließen. Auf diesen Monitoren sind die jeweils aktuelle Haltestelle und die nächstfolgenden Haltestellen („Perlschnur“) sowie ein Haltewunsch anzuzeigen. Auf der rechten Monitorseite sollen zusätzlich Anschlüsse mit IST-Zeiten („Rückkanal“) oder anderweitige Informationen, wie Umleitungen bei Baustellen, dargestellt werden. Die dazu notwendige Beschaffung der TFT-Monitore und der Fahrzeugverkabelung wird nach fachlicher Abstimmung mit dem Bieter von der VHP gesondert vergeben.
Über das öffentliche Mobilfunknetz, derzeit M2M der Telekom Deutschland, steuert der BR den Datenaustausch mit den zentralen Hintergrundsystemen für Vertrieb und itcs. Neben den Prozessdaten BR — itcs erfolgt die Versorgung mit Fahrplan- und Tarifdaten sowie die Entsorgung u. a. von betrieblichen Daten und Fahrausweisverkaufsschichten.
Der BR ist IBIS-Master und kommuniziert mit weiteren Geräten im Fahrzeug. Der BR nutzt IBIS und IBIS-IP vollumfänglich sowie leistungsfähige Techniken für die Steuerung der TFT-Monitore. Neue Fahrzeuge werden zudem mit einer Fahrgastzähleinrichtung ausgerüstet (Lieferung nicht Gegenstand der Ausschreibung), die bezüglich der Daten wie Linie, Fahrt, Haltestelle etc. vom BR mit Daten versorgt wird.
Die Kommunikation zwischen itcs und den BR im Fahrzeug soll für Daten und Sprache ausgelegt werden. Neben der GSM-Telefonie soll das Versenden von Sprachkonserven und VOIP bereitgestellt werden.
Die Fahrzeugverkabelung wird nach fachlicher Abstimmung mit dem Bieter von der VHP gesondert vergeben.
Der neue EFAD ermöglicht auch eine elektronische Ticketprüfung von NFC/RFID-fähige Nutzermedien und Fahrausweisen mit einem 2D-Barcode. Die Gästekarten der Staatsbäder Bad Pyrmont und Bad Münder mit nahezu 1 Mio. Übernachtungen p. a. sind über die Einbindung einer extern bereitgestellten Prüf-App zu kontrollieren.
In den Vergabeunterlagen sind in den Lastenheften und im Preisblatt optionale Leistungen als solche gekennzeichnet.
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein 2-stufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen;
2) die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung der Unterlagen zum Teilnahmeantrag einreichen. Diese Dokumente sind unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL auf der Projektplattform kostenlos verfügbar;
3) der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die Projektplattform einzureichen (siehe Ziffer I.3)). Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen;
4) der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen;
5) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht;
6) sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin für die Teilnahmeanträge elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden;
7) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch über die Vergabeplattform oder per E-Mail an die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktadresse gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung von Bordrechnern, Beschaffung von Vertriebshintergrundsystem und itcs
Ort: Cloppenburg
NUTS-Code: DE948 Cloppenburg
Postleitzahl: 49661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert [Betrag gelöscht] EUR.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDWDK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
Gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]