DLR Braunschweig: Forschungswindpark Krummendeich, 30 119 54 – Infrastruktur
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
DLR Braunschweig: Forschungswindpark Krummendeich, 30 119 54 – Infrastruktur
Lieferung und Inbetriebnahme einer Mittelspannungsschaltanlage mit Eigenbedarfstrafo, Niederspannungsschaltanlage in zugehörigem Gebäude.
21732 Krummendeich
Umspannwerk: Mittelspannungsanlagen, vorgefertigte Gebäude:
Lieferung und Inbetriebnahme einer Fertigbetonstation (< 20 m2) mit luftisolierter 24 kV –Schaltanlage (5 Schaltfelder), 400 kVA Hermetik-Transformator, Niederspannungsverteilung, Gebäudeausstattung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Der Bieter hat folgende Unterlagen auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbar, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, soweit der Betrieb beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach §48b Einkommensteuergesetzt,
— ggf. Insolvenzplan.
Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unter-nehmen ansässig ist. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle ist berechtigt, weitere Auskünfte betreffend die Eignung des Bewerbers auch durch eine auf die Vergabe bezogene Nachfrage beim Gewerbezentralregister einzuholen. Bei ausländischen Bewerbern ist die Vergabestelle berechtigt, im Herkunftsland des Bewerbers entsprechende Auskünfte einzuholen.
— Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Aufträge werden nur an Unternehmen vergeben, die während des gesamten Leistungszeitraums über eine die vertraglichen Leistungen abdeckende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis in Höhe von 1 Mio. EUR für Sachschäden und 3 Mio. EUR für Personenschäden verfügen. Die Versicherung ist bei einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen. Im Auftragsfall ist dem Auftraggeber ein entsprechend gültiger Nachweis vorzulegen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden,
— Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied die Eignung bezogen auf die jeweils vorgesehene Aufgabe in der Gemeinschaft separat nachzuweisen,
— Beabsichtigt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen als Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A zu nutzen, muss er für jedes einzelne in Anspruch genommene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach die zur Verfügung gestellten Kapazitäten dem Bewerber/Bieter für die Ausführung des konkreten Auftrags auch tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Bei Eignungsleihe ist mit Abgabe des Angebotes von jedem Eignungsgeber dessen Eignung bezogen auf den jeweilig ausgeführten Leistungsbereich nachzuweisen.
— Referenzliste über 5 vergleichbare auftragsbezogene Referenzen, insbesondere in Hinblick auf Schaltanlagen mit einer Spannung von 12 bis 36 kV der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre. Geforderte Angaben: Projektbezeichnung, Auftraggeber (Name/Anschrift/Kontaktdaten), Ausführungszeitraum, Auftragssumme, Projektgegenstand.
Gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahrenssprache ist Deutsch. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass alle am Verfahren Beteiligten des eigenen Unternehmens sowie die beteiligten Beschäftigten etwaiger benannter Nachunternehmen der deutschen Sprache ausreichend mächtig sind und eine reibungslose Kommunikation zwischen ihnen und dem Auftraggeber auf Deutsch erfolgen kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in §160 Absatz 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38108
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]