Sanierung Hallenbad Syke Trennwände und Garderobenschränke Referenznummer der Bekanntmachung: 20210416-10.00

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE116638452
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.syke.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7DYQ0/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY7DYQ0
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Hallenbad Syke Trennwände und Garderobenschränke

Referenznummer der Bekanntmachung: [removed].00
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421140 Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und Fenstern
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einbau von Trennwänden und Garderobenschränken im Zusammenhang mit den Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten am bestehenden Hallenbad Syke.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Hauptort der Ausführung:

Stadt Syke Die Bürgermeisterin Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke

Anschrift des Hallenbades Syke:

Am Lindhof 5

28857 Syke

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber beabsichtigt, das bestehende Hallenbad Syke, Am Lindhof 5, 28857 Syke, im Zuge von Sanierungs- und Umbauarbeiten um ein Kursbecken in Form eines Anbaus zu erweitern sowie das bestehende Hallenbad mit Umkleide komplett zu sanieren.

Es sind Trennwände und Garderobenschränke aus Kompakt-HPL vorgesehen, u. A.

Sanitärtrennwände für 7 WC-Kabinen, Trennwandanlagen für 2 Sammelumkleiden, 15 Einzelumkleidekabinen (davon 2 in rollstuhlgerechter Ausführung), 2 Frisierbereiche mit Wandspiegeln, 146 Garderobenschrankfächer mit Pfandschlössern, mit und ohne Sitzbänke, Garderobenschränke, sowie diverse Hakenleisten, Waschtischanlagen, Schamwände, Fachregale und Kleinteile.

Die Ausführung dieser Arbeiten (Trennwände und Garderobenschränke) erfolgt in der Zeit von Januar 2022 bis Mitte Oktober 2022.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 10/01/2022
Ende: 18/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Kl-21213/7 Syke/Stadt-41 Registriernummer der Stadt Syke: [removed]

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot

— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124, siehe Vergabeunterlagen)

— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bei Angebotsabgabe zu erklären ist die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht.

Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:

Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

— Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung (2 Mio. EUR für Personenschäden, 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angaben und Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,

— Angabe, dass dem Unternehmer die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,

— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

— Die Frist für den Anspruch auf Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EU VOB/A verlängert sich gemäß Satz 2 der Vorschrift auf 60 Tage – insbesondere aufgrund der Komplexität und der Größenordnung des Bauprojekts, seiner langen Bauzeit und der Erwartung, dass nach baulicher Fertigstellung und den (zeitgleich) durchgeführten Abnahmen fast alle Schlussrechnungen zum gleichen Zeitpunkt eingereicht werden und daher parallel bearbeitet werden müssen,

— Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/04/2021
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

— Bei Abgabe des Angebots ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A zu erklären (siehe Formular 124, Seite 2 Kasten 3, 4 und 5).

— Damit Auskünfte zu den Vergabeunterlagen gemäß § 12 a Abs. 3 Satz 1 EU VOB/A bis spätestens 09.04.2021 erteilt werden können, müssen Bieterfragen spätestens bis zum 07.04.2021, 12.00 h, gestellt sein.

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DYQ0.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.

Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).

Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2021

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