Sanierung Hallenbad Syke Zargen und Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 20210416-9.00
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE116638452
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.syke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Hallenbad Syke Zargen und Innentüren
Einbau von Zargen und Innentüren im Zusammenhang mit den Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten am bestehenden Hallenbad Syke.
Stadt Syke Die Bürgermeisterin Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke
Anschrift des Hallenbades Syke:
Am Lindhof 5
28857 Syke
Der Auftraggeber beabsichtigt, das bestehende Hallenbad Syke, Am Lindhof 5, 28857 Syke, im Zuge von Sanierungs- und Umbauarbeiten um ein Kursbecken in Form eines Anbaus zu erweitern sowie das bestehende Hallenbad mit Umkleide komplett zu sanieren.
Es sind 11 Stück 1- und 2-teilige feuerhemmende Stahltür-Elemente, 5 Stück feuerhemmende Nassraumtür-Elemente, 31 Stück 2-teilige Aluminium-Umfassungszargen, 18 Stück Nassraumtürblätter, 3 Objekttüren, 2 Schiebetürblätter mit Beschlag, 29 Obentürschließer, sowie diverse Edelstahl-Beschläge zu liefern und einzubauen.
Die Ausführung dieser Arbeiten (Zargen und Innentüren) erfolgt in der Zeit von Anfang August 2022 bis Mitte September 2022.
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser Kl-21213/7 Syke/Stadt-41 Registriernummer der Stadt Syke: [removed]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124, siehe Vergabeunterlagen)
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Angebotsabgabe zu erklären ist die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung in den genannten Registern besteht.
Auf Verlangen sind innerhalb einer vorgegebenen Frist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung (2 Mio. EUR für Personenschäden, 2 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden).
— Angaben und Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
— Angabe, dass dem Unternehmer die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
— Die Frist für den Anspruch auf Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EU VOB/A verlängert sich gemäß Satz 2 der Vorschrift auf 60 Tage – insbesondere aufgrund der Komplexität und der Größenordnung des Bauprojekts, seiner langen Bauzeit und der Erwartung, dass nach baulicher Fertigstellung und den (zeitgleich) durchgeführten Abnahmen fast alle Schlussrechnungen zum gleichen Zeitpunkt eingereicht werden und daher parallel bearbeitet werden müssen,
— Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bei Abgabe des Angebots ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A zu erklären (siehe Formular 124, Seite 2 Kasten 3, 4 und 5),
— Damit Auskünfte zu den Vergabeunterlagen gemäß § 12 a Abs. 3 Satz 1 EU VOB/A bis spätestens 9.4.2021 erteilt werden können, müssen Bieterfragen spätestens bis zum 7.4.2021, 12.00 h, gestellt sein.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DYQC.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.