Forschungsbau SCALE 8123_430 — Lufttechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 8123_430_20_197
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-hannover.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Forschungsbau SCALE 8123_430 — Lufttechnische Anlagen
Lufttechnische Anlagen gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis.
Forschungsneubau SCALE Bereich: An der Universität
30823 Garbsen
Die produktionstechnischen Institute der Leibniz Universität Hannover sowie angeschlossene Einrichtungen wie das Institut für Integrierte Produktion Hannover und das Laser Zentrum Hannover Planen am Standort Hannover — Garbsen einen Forschungsneubau, um für Großbauteile oder Anlagen aus u. a. der Luftfahrt, Schifffahrt oder der Windenergiebranche wirtschaftliche Fertigungen zu entwickeln. Ziel ist es, die technologischen und wirtschaftlichen Prozessgrenzen bei der Großbauteilefertigung zu erweitern.
Der Neubau hat eine Größe von ca. 9 200 m2 BGF mit Abmessungen von ca. 65 m (Breite) x ca. 75 m Länge. Er besteht aus einem nördlichen dreigeschossigen Kopfbau (Erdgeschoss — 2. Obergeschoss), der den Haupteingang, Büroräume und Labore beherbergt, und einem großen Versuchshallen-Bereich, der sich aus drei Hallenschiffen zusammensetzt. Darüber befindet sich im 2.OG in Nord-Südrichtung des Gebäudes ein großräumiger Bürobereich. Die Gebäudeteile sind bis auf einige abgesenkte Grubenbereiche nicht unterkellert. Die Technikzentralen befinden sich innerhalb des Gebäudes. Der Forschungsneubau erhält eine einheitliche Gebäudehülle aus gekanteten Blechelementen mit einer Geschosshohen, hochwetterfesten Beschichtung in metallischer Optik. Die Belichtung erfolgt über teilweise brüstungshohe Fensterbänder bzw. PR-Fassaden.
Bauwerk — Baukonstruktion:
— ca. 2 St Lüftungsanlagen mit einer thermischen Behandlungsstufe für Büro und Halle,
— ca. 2 St Lüftungsanlagen als Teilklimaanlagen mit Heiz- und Kühlfunktion zur Belüftung von Laboren,
— 2 St Prozessfortluftanlagen ATEX mit ca. 1 200 m3/h,
— 2 St Prozessfortluftanlagen Säuren und Laugen in Kunststoff PPS ca. 1 700 m3/h,
— ca. 3 620 m2 Lüftungskanal aus verzinktem Stahl Kantenlänge bis 2 000 mm,
— ca. 850 m Wickelfalzrohr aus verzinktem Stahl,
— ca. 100 m2 PPS Kunststoffkanal bis 500 mm Kantenlänge,
— ca. 60 m PPS Kunststoffrohr DN 75 bis DN 250,
— ca. 37 St Absperrklappen mit elektrischem Antrieb, Stahl verzinkt,
— ca. 51 St Brandschutzklappen mit Federrücklaufantrieb,
— ca. 14 St Drosselklappen Stahl verzinkt,
— ca. 11 St Drosselklappen Stahl verzinkt, ATEX,
— ca. 7 St Drosselklappen Kunststoff PPS,
— ca. 170 St Volumenstromregler konstant und variabel,
— ca. 32 m2 Zwischenebenen aus Gitterrost in Installationsschächten,
— ca. 90 m2 Brandschutzbekleidung von Lüftungskanälen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Leniger Kälte-Lüftungstechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYYBU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.mwk.niedersachsen.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.uni-hannover.de/de/