Samtgemeinde Bersenbrück – Sanierung Freibad Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JDWZ8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bersenbrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49593
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bersenbrueck.de/index.php
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Samtgemeinde Bersenbrück – Sanierung Freibad
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1),
— Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2),
— Fachplanung der Technische Ausrüstung (Los 3).
Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 3 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Los 1:
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Los 2:
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6.
Los 3:
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
— Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Objektplanung für Gebäude und Innenräume
Freibad Bersenbrück
An der Bleiche 5
49593 Bersenbrück
Die Samtgemeinde Bersenbrück beabsichtigt die Sanierung eines Freibads. Das Freibad Bersenbrück wurde im Jahr 1961 eröffnet, 1988 erstmalig renoviert und umgestaltet. Aufgrund des Bauwerksalters ist das Badebecken für Schwimmer und Nichtschwimmer sowie das Sprungbecken in zunehmendem Maße reparaturbedürftig. Das 50m-Becken entspricht den Anforderungen an einen modernen Schwimmbetrieb nicht mehr und die allgemein anerkannten Regeln für Technik sowie die Richtlinien und Anforderungen werden nicht mehr erfüllt.
Ein besonderes Merkmal der Umgestaltung ist die konsequente Trennung des Mehrzweckbeckens mit aktueller 50m-Schwimmbahn in einen Schwimmerbereich mit 25m-Bahnen und einen Nichtschwimmerbereich mit einer maximalen Wassertiefe von einem Meter. Die derzeitige Wasserfläche des Mehrzweckbeckens mit 980 m2 wird durch den Einbau eines trennenden Baukörpers reduziert. Diese Maßnahme steigert die Wirtschaftlichkeit des Bäderbetriebes. Zusätzlich wurde im Jahr 2020 ein neues Kleinkinderbecken realisiert.
Ein wesentlicher Sanierungsschritt ist die Auskleidung der Beckenanlage in Edelstahl und die Umstellung der Beckenhydraulik. Hierdurch soll ein barrierefreier Einstieg in das Becken ermöglicht werden.
Ziel ist es, das Freibad in Bersenbrück durch die Sanierung als barrierefreie Anlage so aufzustellen, dass ein Besuch des Freibades für alle Altersgruppen, insbesondere für Familien, attraktiv wird.
Weiterhin wird das Freibad von 7 Grundschulen, 2 Oberschulen, dem Gymnasium und den Berufsbildenden Schulen zur Ausübung des Schulsports genutzt. Des Weiteren nutzen die 16 Kindertagesstätten aus der Samtgemeinde Bersenbrück das Freibad für kostenlose Schwimmkurse, die von der Samtgemeinde Bersenbrück im Jahr 2008 initiiert wurden. Aufgrund der außergewöhnlichen Angebote kommt es zu Engpässen im Bäderbetrieb, da parallel öffentlicher Badebetrieb stattfindet. Es können nicht alle Bedarfe aus den Schulen und Kindertagesstätten erfüllt werden. Ein Ausweichen in umliegende Bäder ist aufgrund der Auslastung dieser Anlagen nicht möglich.
Zusätzlich wurde durch die Einbindung in ein Nahwärmenetz die Öffnungszeit des Freibades von Anfang Mai bis Anfang Oktober verlängert. Auch hier ist eine weitere Kapazitätssteigerung witterungsbedingt nicht möglich. Durch die Trennung in Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich können nach der Sanierung und Umgestaltung mehrere Angebote zeitgleich laufen.
Die Badewassertechnik entspricht den aktuellen Anforderungen nicht mehr und sorgt für Probleme im Badbetrieb bei entsprechend hoher Auslastung. Zudem ist der Betrieb der Anlage sehr energieaufwendig.
Die vorhandenen hydraulischen Rahmenbedingungen führen des Öfteren zum Strömungsabriss und damit zu einer problematischen Wasseraufbereitung. Das Beschichtungssystem der Beckenoberflächen von Wänden und Sohle ist wartungsintensiv und soll durch eine moderne Edelstahlauskleidung ersetzt werden. Hierdurch lassen sich Wartungskosten reduzieren.
Besondere Ziele sind:
— die Attraktivität des Freibades zu steigern
— den Besuch von allen Altersgruppen zu erreichen
— Schulen ein an den Lehrplan angepasstes Schwimmangebot zu eröffnen
— allen Vorschulkindern aus den Kitas der Samtgemeinde einen kostenlosen Schwimmkurs zu ermöglichen
— Kursangebote für die gesamte Bevölkerung überregional anzubieten
— niederschwelliges Freizeitangebot für Familien
— Integrationskurse
— Eltern/Kind-Kurse für Menschen mit Migrationshintergrund
— durch die Barrierefreiheit wird der Besuch von Menschen mit Behinderungen ermöglicht bzw. erleichtert
— dieses Angebot wird von der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück sehr gewünscht!
— zusätzliche Badkapazitäten können den Vereinen aus dem Schwimmbereich (DLRG und Schwimmabteilungen der Sportvereine) zur Verfügung gestellt werden
Bedarfsbeschreibung
Der Sanierungsaufwand wurde im Rahmen einer Modernisierungsstudie aus dem Jahr 2018 festgestellt. Die Studie erfolgte durch: SCHÜTZE Architektur + Bäderbau Planungsgesellschaft mbH; Hildesheim
Nach den Vorgaben des Architektur - Büro Schütze Planungsgesellschaft mbH ist vorgesehen, dass das alte Mehrzweckbecken durch eine moderne Beckenanlage mit Edelstahlauskleidung ersetzt wird. Das Springerbecken soll ebenfalls eine Edelstahlauskleidung erhalten.
Alle Becken erhalten eine Beckenhydraulik, entsprechend den Anforderungen der DIN 19643, mit einer horizontalen Querdurchströmung nach dem Prinzip der Strahlenturbulenz mit hochliegendem Wasserspiegel. Damit wird eine totzonenfreie Durchströmung des Beckens erreicht, mittels gegeneinander an den Längswänden versetzt angeordneten Zulauf - Rohrstutzen mit Strahlkegel - Einströmdüsen.
Maßnahmen
— Modernisierung der Badeplatte
— 3 getrennte Becken mit Sprungbecken,
— Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken
— inkl. Außenanlagen
— Modernisierung der Badewassertechnik inkl,
— Außenverrohrung
Zeitplan
Geplante Zeitschiene zur Umsetzung des Projektes:
Vorbereitende Untersuchungen und Planungen: bis 30.09.2021
Ausschreibungsunterlagen erstellen: bis Dezember 2021
Ausschreibung und Vergabe: bis 30.04.2022
Baubeginn: 01.08.2022
Fertigstellung: 01.06.2023
Verwendungsnachweis: bis Februar 2024
Fördermittel
Die Samtgemeinde hat für dieses Projekt einen Fördermittelantrag nach dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen, Projektträger Jülich, ge-stellt und eine anteilige Förderung genehmigt bekommen. Der Zuwendungsbescheid wird zur Zeit bearbeitet. Die Vorgaben und Anforderungen der Fördermittelbehörde sind zu beachten und zwingend einzuhalten.
Betreiber
Betreiber des Freibades in Bersenbrück ist die HaseBäder GmbH, eine Tochtergesellschaft der HaseEnergie. Die HaseBäder GmbH wurde zum 01.01.2019 gegründet. Die HaseEnergie als 100%ige Tochtergesellschaft der Samtgemeinde Bersenbrück ist an verschiedenen Unternehmen beteiligt. Die HaseBäder GmbH ist Bauherr der Sanierungsmaßnahme im Freibad und somit auch Zuwendungsempfänger.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektleiter*in = 35 %,
— Stv. Projektleiter*in = 25 %,
— Bewerber (Büro) = 40 %.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der*des benannten Projektleiters*in, der*des stellvertretenden Projektleiters*in sowie des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die 3 geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Fachplanung der Tragwerksplanung
Freibad Bersenbrück An der Bleiche 5 49593 Bersenbrück
Die Samtgemeinde Bersenbrück beabsichtigt die Sanierung eines Freibads. Das Freibad Bersenbrück wurde im Jahr 1961 eröffnet, 1988 erstmalig renoviert und umgestaltet. Aufgrund des Bauwerksalters ist das Badebecken für Schwimmer und Nichtschwimmer sowie das Sprungbecken in zunehmendem Maße reparaturbedürftig. Das 50m-Becken entspricht den Anforderungen an einen modernen Schwimmbetrieb nicht mehr und die allgemein anerkannten Regeln für Technik sowie die Richtlinien und Anforderungen werden nicht mehr erfüllt.
Ein besonderes Merkmal der Umgestaltung ist die konsequente Trennung des Mehrzweckbeckens mit aktueller 50m-Schwimmbahn in einen Schwimmerbereich mit 25m-Bahnen und einen Nichtschwimmerbereich mit einer maximalen Wassertiefe von einem Meter. Die derzeitige Wasserfläche des Mehrzweckbeckens mit 980 m2 wird durch den Einbau eines trennenden Baukörpers reduziert. Diese Maßnahme steigert die Wirtschaftlichkeit des Bäderbetriebes. Zusätzlich wurde im Jahr 2020 ein neues Kleinkinderbecken realisiert.
Ein wesentlicher Sanierungsschritt ist die Auskleidung der Beckenanlage in Edelstahl und die Umstellung der Beckenhydraulik. Hierdurch soll ein barrierefreier Einstieg in das Becken ermöglicht werden.
Ziel ist es, das Freibad in Bersenbrück durch die Sanierung als barrierefreie Anlage so aufzustellen, dass ein Besuch des Freibades für alle Altersgruppen, insbesondere für Familien, attraktiv wird.
Weiterhin wird das Freibad von 7 Grundschulen, 2 Oberschulen, dem Gymnasium und den Berufsbildenden Schulen zur Ausübung des Schulsports genutzt. Des Weiteren nutzen die 16 Kindertagesstätten aus der Samtgemeinde Bersenbrück das Freibad für kostenlose Schwimmkurse, die von der Samtgemeinde Bersenbrück im Jahr 2008 initiiert wurden. Aufgrund der außergewöhnlichen Angebote kommt es zu Engpässen im Bäderbetrieb, da parallel öffentlicher Badebetrieb stattfindet. Es können nicht alle Bedarfe aus den Schulen und Kindertagesstätten erfüllt werden. Ein Ausweichen in umliegende Bäder ist aufgrund der Auslastung dieser Anlagen nicht möglich.
Zusätzlich wurde durch die Einbindung in ein Nahwärmenetz die Öffnungszeit des Freibades von Anfang Mai bis Anfang Oktober verlängert. Auch hier ist eine weitere Kapazitätssteigerung witterungsbedingt nicht möglich. Durch die Trennung in Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich können nach der Sanierung und Umgestaltung mehrere Angebote zeitgleich laufen.
Die Badewassertechnik entspricht den aktuellen Anforderungen nicht mehr und sorgt für Probleme im Badbetrieb bei entsprechend hoher Auslastung. Zudem ist der Betrieb der Anlage sehr energieaufwendig.
Die vorhandenen hydraulischen Rahmenbedingungen führen des Öfteren zum Strömungsabriss und damit zu einer problematischen Wasseraufbereitung. Das Beschichtungssystem der Beckenoberflächen von Wänden und Sohle ist wartungsintensiv und soll durch eine moderne Edelstahlauskleidung ersetzt werden. Hierdurch lassen sich Wartungskosten reduzieren.
Besondere Ziele sind:
— die Attraktivität des Freibades zu steigern
— den Besuch von allen Altersgruppen zu erreichen
— Schulen ein an den Lehrplan angepasstes Schwimmangebot zu eröffnen
— allen Vorschulkindern aus den Kitas der Samtgemeinde einen kostenlosen Schwimmkurs zu ermöglichen
— Kursangebote für die gesamte Bevölkerung überregional anzubieten
— niederschwelliges Freizeitangebot für Familien
— Integrationskurse
— Eltern/Kind-Kurse für Menschen mit Migrationshintergrund
— durch die Barrierefreiheit wird der Besuch von Menschen mit Behinderungen ermöglicht bzw. erleichtert
— dieses Angebot wird von der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück sehr gewünscht!
— zusätzliche Badkapazitäten können den Vereinen aus dem Schwimmbereich (DLRG und Schwimmabteilungen der Sportvereine) zur Verfügung gestellt werden
Bedarfsbeschreibung
Der Sanierungsaufwand wurde im Rahmen einer Modernisierungsstudie aus dem Jahr 2018 festgestellt. Die Studie erfolgte durch: SCHÜTZE Architektur + Bäderbau Planungsgesellschaft mbH; Hildesheim
Nach den Vorgaben des Architektur - Büro Schütze Planungsgesellschaft mbH ist vorgesehen, dass das alte Mehrzweckbecken durch eine moderne Beckenanlage mit Edelstahlauskleidung ersetzt wird. Das Springerbecken soll ebenfalls eine Edelstahlauskleidung erhalten.
Alle Becken erhalten eine Beckenhydraulik, entsprechend den Anforderungen der DIN 19643, mit einer horizontalen Querdurchströmung nach dem Prinzip der Strahlenturbulenz mit hochliegendem Wasserspiegel. Damit wird eine totzonenfreie Durchströmung des Beckens erreicht, mittels gegeneinander an den Längswänden versetzt angeordneten Zulauf - Rohrstutzen mit Strahlkegel - Einströmdüsen.
Maßnahmen
— Modernisierung der Badeplatte
— 3 getrennte Becken mit Sprungbecken,
— Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken
— inkl. Außenanlagen
— Modernisierung der Badewassertechnik inkl,
— Außenverrohrung
Zeitplan
Geplante Zeitschiene zur Umsetzung des Projektes:
Vorbereitende Untersuchungen und Planungen: bis 30.09.2021
Ausschreibungsunterlagen erstellen: bis Dezember 2021
Ausschreibung und Vergabe: bis 30.04.2022
Baubeginn: 01.08.2022
Fertigstellung: 01.06.2023
Verwendungsnachweis: bis Februar 2024
Fördermittel
Die Samtgemeinde hat für dieses Projekt einen Fördermittelantrag nach dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen, Projektträger Jülich, ge-stellt und eine anteilige Förderung genehmigt bekommen. Der Zuwendungsbescheid wird zur Zeit bearbeitet. Die Vorgaben und Anforderungen der Fördermittelbehörde sind zu beachten und zwingend einzuhalten.
Betreiber
Betreiber des Freibades in Bersenbrück ist die HaseBäder GmbH, eine Tochtergesellschaft der HaseEnergie. Die HaseBäder GmbH wurde zum 01.01.2019 gegründet. Die HaseEnergie als 100%ige Tochtergesellschaft der Samtgemeinde Bersenbrück ist an verschiedenen Unternehmen beteiligt. Die HaseBäder GmbH ist Bauherr der Sanierungsmaßnahme im Freibad und somit auch Zuwendungsempfänger.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektleiter*in = 35 %
— Stv. Projektleiter*in = 25 %
— Bewerber (Büro) = 40 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der*des benannten Projektleiters*in, der*des stellvertretenden Projektleiters*in sowie des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Fachplanung der Technische Ausrüstung
Freibad Bersenbrück An der Bleiche 5 49593 Bersenbrück
Die Samtgemeinde Bersenbrück beabsichtigt die Sanierung eines Freibads. Das Freibad Bersenbrück wurde im Jahr 1961 eröffnet, 1988 erstmalig renoviert und umgestaltet. Aufgrund des Bauwerksalters ist das Badebecken für Schwimmer und Nichtschwimmer sowie das Sprungbecken in zunehmendem Maße reparaturbedürftig. Das 50m-Becken entspricht den Anforderungen an einen modernen Schwimmbetrieb nicht mehr und die allgemein anerkannten Regeln für Technik sowie die Richtlinien und Anforderungen werden nicht mehr erfüllt.
Ein besonderes Merkmal der Umgestaltung ist die konsequente Trennung des Mehrzweckbeckens mit aktueller 50m-Schwimmbahn in einen Schwimmerbereich mit 25m-Bahnen und einen Nichtschwimmerbereich mit einer maximalen Wassertiefe von einem Meter. Die derzeitige Wasserfläche des Mehrzweckbeckens mit 980 m2 wird durch den Einbau eines trennenden Baukörpers reduziert. Diese Maßnahme steigert die Wirtschaftlichkeit des Bäderbetriebes. Zusätzlich wurde im Jahr 2020 ein neues Kleinkinderbecken realisiert.
Ein wesentlicher Sanierungsschritt ist die Auskleidung der Beckenanlage in Edelstahl und die Umstellung der Beckenhydraulik. Hierdurch soll ein barrierefreier Einstieg in das Becken ermöglicht werden.
Ziel ist es, das Freibad in Bersenbrück durch die Sanierung als barrierefreie Anlage so aufzustellen, dass ein Besuch des Freibades für alle Altersgruppen, insbesondere für Familien, attraktiv wird.
Weiterhin wird das Freibad von 7 Grundschulen, 2 Oberschulen, dem Gymnasium und den Berufsbildenden Schulen zur Ausübung des Schulsports genutzt. Des Weiteren nutzen die 16 Kindertagesstätten aus der Samtgemeinde Bersenbrück das Freibad für kostenlose Schwimmkurse, die von der Samtgemeinde Bersenbrück im Jahr 2008 initiiert wurden. Aufgrund der außergewöhnlichen Angebote kommt es zu Engpässen im Bäderbetrieb, da parallel öffentlicher Badebetrieb stattfindet. Es können nicht alle Bedarfe aus den Schulen und Kindertagesstätten erfüllt werden. Ein Ausweichen in umliegende Bäder ist aufgrund der Auslastung dieser Anlagen nicht möglich.
Zusätzlich wurde durch die Einbindung in ein Nahwärmenetz die Öffnungszeit des Freibades von Anfang Mai bis Anfang Oktober verlängert. Auch hier ist eine weitere Kapazitätssteigerung witterungsbedingt nicht möglich. Durch die Trennung in Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich können nach der Sanierung und Umgestaltung mehrere Angebote zeitgleich laufen.
Die Badewassertechnik entspricht den aktuellen Anforderungen nicht mehr und sorgt für Probleme im Badbetrieb bei entsprechend hoher Auslastung. Zudem ist der Betrieb der Anlage sehr energieaufwendig.
Die vorhandenen hydraulischen Rahmenbedingungen führen des Öfteren zum Strömungsabriss und damit zu einer problematischen Wasseraufbereitung. Das Beschichtungssystem der Beckenoberflächen von Wänden und Sohle ist wartungsintensiv und soll durch eine moderne Edelstahlauskleidung ersetzt werden. Hierdurch lassen sich Wartungskosten reduzieren.
Besondere Ziele sind:
— die Attraktivität des Freibades zu steigern
— den Besuch von allen Altersgruppen zu erreichen
— Schulen ein an den Lehrplan angepasstes Schwimmangebot zu eröffnen
— allen Vorschulkindern aus den Kitas der Samtgemeinde einen kostenlosen Schwimmkurs zu ermöglichen
— Kursangebote für die gesamte Bevölkerung überregional anzubieten
— niederschwelliges Freizeitangebot für Familien
— Integrationskurse
— Eltern/Kind-Kurse für Menschen mit Migrationshintergrund
— durch die Barrierefreiheit wird der Besuch von Menschen mit Behinderungen ermöglicht bzw. erleichtert
— dieses Angebot wird von der Heilpädagogischen Hilfe Bersenbrück sehr gewünscht!
— zusätzliche Badkapazitäten können den Vereinen aus dem Schwimmbereich (DLRG und Schwimmabteilungen der Sportvereine) zur Verfügung gestellt werden
Bedarfsbeschreibung
Der Sanierungsaufwand wurde im Rahmen einer Modernisierungsstudie aus dem Jahr 2018 festgestellt. Die Studie erfolgte durch: SCHÜTZE Architektur + Bäderbau Planungsgesellschaft mbH; Hildesheim
Nach den Vorgaben des Architektur - Büro Schütze Planungsgesellschaft mbH ist vorgesehen, dass das alte Mehrzweckbecken durch eine moderne Beckenanlage mit Edelstahlauskleidung ersetzt wird. Das Springerbecken soll ebenfalls eine Edelstahlauskleidung erhalten.
Alle Becken erhalten eine Beckenhydraulik, entsprechend den Anforderungen der DIN 19643, mit einer horizontalen Querdurchströmung nach dem Prinzip der Strahlenturbulenz mit hochliegendem Wasserspiegel. Damit wird eine totzonenfreie Durchströmung des Beckens erreicht, mittels gegeneinander an den Längswänden versetzt angeordneten Zulauf - Rohrstutzen mit Strahlkegel - Einströmdüsen.
Maßnahmen
— Modernisierung der Badeplatte
— 3 getrennte Becken mit Sprungbecken
— Schwimmerbecken, Nichtschwimmerbecken
— inkl. Außenanlagen
— Modernisierung der Badewassertechnik inkl,
— Außenverrohrung
Zeitplan
Geplante Zeitschiene zur Umsetzung des Projektes:
Vorbereitende Untersuchungen und Planungen: bis 30.09.2021
Ausschreibungsunterlagen erstellen: bis Dezember 2021
Ausschreibung und Vergabe: bis 30.04.2022
Baubeginn: 01.08.2022
Fertigstellung: 01.06.2023
Verwendungsnachweis: bis Februar 2024
Fördermittel
Die Samtgemeinde hat für dieses Projekt einen Fördermittelantrag nach dem Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen, Projektträger Jülich, gestellt und eine anteilige Förderung genehmigt bekommen. Der Zuwendungsbescheid wird zur Zeit bearbeitet. Die Vorgaben und Anforderungen der Fördermittelbehörde sind zu beachten und zwingend einzuhalten.
Betreiber
Betreiber des Freibades in Bersenbrück ist die HaseBäder GmbH, eine Tochtergesellschaft der HaseEnergie. Die HaseBäder GmbH wurde zum 01.01.2019 gegründet. Die HaseEnergie als 100%ige Tochtergesellschaft der Samtgemeinde Bersenbrück ist an verschiedenen Unternehmen beteiligt. Die HaseBäder GmbH ist Bauherr der Sanierungsmaßnahme im Freibad und somit auch Zuwendungsempfänger.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Bei der Auswertung der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
— Projektleiter*in = 35 %
— Stv. Projektleiter*in = 25 %
— Bewerber (Büro) = 40 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden.
Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit der*des benannten Projektleiters*in, der*des stellvertretenden Projektleiters*in sowie des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei geeignetsten Referenzen berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 bis 3:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9. Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
Los 1:
— mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Los 2 und 3:
— mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Los 1 bis 3:
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Los 1 bis 3:
3.1 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Projektleiters*in und der*des stellvertretenden Projektleiters*in in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung bzw. Tragwerksplanung bzw. Technische Ausrüstung, vorzugsweise Sanierung, Modernisierung, Umbau, Erweiterung von Freizeitbädern).
Es ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Objektplanung bzw. Tragwerksplanung bzw. Technische Ausrüstung, vorzugsweise Sanierung, Modernisierung, Umbau, Erweiterung von Freizeitbädern).
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden 3 Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung),
— Kurze Beschreibung des Projekts mit Angabe zu den geplanten Nutzungen,
— Gesamtbaukosten (brutto),
— Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme),
— Angabe der während des Referenzzeitraums (ab 01.01.2016) erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen),
— Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDWZ8.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]