KlärschlammentsorgungVerladung, Transport und Verwertung von Klärschlämmen Des Wasserverbandes Peine, Horst 6, 31226 Peine Referenznummer der Bekanntmachung: VergabePE1220
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31226
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvp-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
KlärschlammentsorgungVerladung, Transport und Verwertung von Klärschlämmen Des Wasserverbandes Peine, Horst 6, 31226 Peine
Der Wasserverband Peine, im folgenden AG genannt, beabsichtigt, seine gesamten anfallenden Klärschlamm zur Verladung, Transport und ordnungsgemäßen Verwertung an Fachfirmen, im Folgenden AN genannt, abzugeben.
Kläranlagen des Wasserverband Peine Postanschrift:[gelöscht]
Horst 6
31226 Peine
Die Leistungen für die Entsorgung des Klärschlammes sind im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2024 zu erbringen. Auf Wunsch / Verlangen des Auftraggebers kann der Auftrag um jeweils 2 mal 3 Jahre (2025- 2027 und 2028-2030) verlängert werden. Gesamtmengen: 2021 bis 2024: Thermische Klärschlammverwertung: 10 040 t Klärschlamm Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: 6 920 t Klärschlamm 2025-2030: Thermische Klärschlammverwertung: 18 630 t Klärschlamm Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung: 14 180 t Klärschlamm Die genauen Aufteilungen auf die einzelnen Standorte sind der Beschaffungsunterlage zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verladung, Transport und Verwertung von Klärschlämmen des WV Peine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Söhlde
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.