Stadt Göttingen – Sanierung und Instandsetzung der Tiefgaragen, Neues Rathaus Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JD232
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goettingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Göttingen – Sanierung und Instandsetzung der Tiefgaragen, Neues Rathaus
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
— Objektplanung für Gebäude und Innenräume und Tragwerksplanung (Los 1),
— Fachplanung TGA HLS (Los 2),
— Fachplanung TGA ELT (Los 3).
Es erfolgt eine Aufteilung in 3 Lose. Eine Bewerbung ist auf mehr als ein Los zulässig.
Los 1:
Planungsleistungen für folgendes Leistungsbild der HOAI:
— Objektplanung – Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI).
Leistungsphasen 1 bis 9
— Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6.
Los 2:
Planungsleistungen für folgendes Leistungsbild der HOAI:
— TGA HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Los 3:
Planungsleistungen für folgendes Leistungsbild der HOAI:
— TGA ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9.
Objektplanung für Gebäude und Innenräume und Tragwerksplanung
Das Neue Rathaus der Stadt Göttingen, wurde in den 1970/80er Jahren in 3 Bauabschnitten errichtet und wird in den kommenden Jahren bauabschnittsweise saniert. Begonnen wurde mit dem sogenannten 3. Bauabschnitt, dem Gebäudekomplex entlang der Rheinhäuser Landstraße. In Abhängigkeit zu dieser Maßnahme folgt im nächsten Schritt, die Sanierung und Instandsetzung der Tiefgarage des 3. Bauabschnittes, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die Tiefgarage des 3. Bauabschnittes wurde ca. 1978 errichtet und umfasst 3 Geschosse: das Sockelgeschoss (Ebene-1) und 2 Untergeschosse (Ebene -2, -3). Das Sockelgeschoss ist die Einfahrtsebene und steht ständig als öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Die beiden Untergeschosse werden von der Stadt Göttingen werktags als Mitarbeiterparkflächen bewirtschaftet, an den Wochenenden stehen diese ebenfalls als öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Zum besseren Verständnis, wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage „A“ bezeichnet.
Das Neue Rathaus beherbergt eine zweite Tiefgarage, die sich im sogenannten 1.Bauabschnitt, unter dem Turm befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, den Auftrag um die Sanierung und Instandsetzung dieser zweiten Tiefgarage zu erweitern. Zum besseren Verständnis, wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage „B“ bezeichnet.
Nähere Informationen zur Instandsetzungsmaßnahme Tiefgarage „A“
Um den Umfang der Maßnahme bewerten zu können, wurde ein Sanierungsgutachten für die Tiefgarage „A“ als Vorleistung zu dieser Ausschreibung erstellt. Aufgrund des Gutachtens und der vorh. Schadensbilder an der Bausubstanz, hat sich die Auftraggeberin für eine umfassende Instandsetzungsmaßnahme entschieden. Es liegen starke Schädigungen an den Hauptträgern sowie an einem Großteil der Stützen vor. Die Standsicherheit mehrerer Bauteile ist fraglich bzw. zeitnah fraglich und macht auch eine Prüfung der Standsicherheit, zwingend notwendig.
Zur technischen Ausrüstung der Tiefgarage zählen z. B.: Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung an Aus- / Eingängen, Rolltore und Schrankenanlagen mit Kontaktschleifen und / oder Lichtschranken, Löschwasser- / Sprinkleranlage. Die Demontage der technischen Ausrüstung und sonstiger Einbauten ist bei der Planung mit zu betrachten.
Es sind Planungsleistungen zu folgenden Kostengruppen erforderlich:
Bauwerk – Baukonstruktion (KG 300)
— 320 Gründung, Unterbau,
— 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen,
— 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen,
— 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen,
— 370 Infrastrukturanlagen,
— 380 Baukonstruktive Einbauten.
Bauwerk – Technische Ausrüstung (KG 400)
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 430 Raumlufttechnische Anlagen,
— 440 Elektrische Anlagen,
— 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen,
— 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
Kostenrahmen / Kostenschätzung zur Tiefgarage „A“
— KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
Davon anteilig
— KG 410, 430, 470: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 440, 450: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Die Instandsetzungsmaßnahme der Tiefgarage „A“ ist nach Einschätzung der Auftraggeberin für die Objektplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung in die Honorarzone II einzuordnen.
Zeitschiene / Grobterminplan zur Tiefgarage „A“
Mit der Planungsleistung ist direkt nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Planungsphase ca. 6 Monate und die Ausführungsphase ca. 10 Monaten in Anspruch nehmen wird.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage geht die Auftraggeberin davon aus, dass die Büroräume oberhalb der Tiefgarage „A“ ab September 2021 wieder belegt sind. Aus diesem Grund, soll die Ausführungsphase zum Beginn des 3.Quartal 2021 anlaufen um ein Zeitfenster für lärmintensive Arbeiten zu bieten.
Die Inbetriebnahme der Tiefgarage „A“ soll im 2.Quartal 2022 erfolgen können.
Nähere Informationen zur Instandsetzungsmaßnahme Tiefgarage „B“
Für die Tiefgarage „B“ liegt derzeit noch kein Sanierungsgutachten vor. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einen gleichwertigen Umfang haben werden.
Aufgrund der Gebäudeklasse, ist die Instandsetzungsmaßnahme der Tiefgarage „B“ nach Einschätzung der Auftraggeberin für die Objektplanung in die Honorarzone III. Sowohl die Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung ist in die Honorarzone III einzuordnen.
Die Vergabe der Planungsleistungen für die Tiefgarage „B“ erfolgt optional.
Hinweise und Abhängigkeiten (Tiefgarage „A“ und „B“)
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf folgenden Punkte hin, die im Angebot zu berücksichtigen sind:
1. Es stehen nur geringe Flächen für Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Baustelleneinrichtung im öffentlichen Bereich (Fußwege, Straßen) ist nicht möglich.
2. Die Arbeiten werden im laufenden Gebäudebetrieb stattfinden, die Obergeschosse des Gebäudes sind in der Bauphase mit Büronutzung belegt. Lärmintensive Arbeiten sind Arbeitnehmerverträglich durchzuführen.
Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI für die Tiefgarage „A“. Es besteht die Option auf die Beauftragung mit den weiteren Leistungsphasen für die Tiefgarage „A“ (stufenweise Beauftragung).
Zudem besteht weiterhin die Option, für die stufenweise Beauftragung mit den Planungsleistungen für die Tiefgarage „B“.
Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Das Neue Rathaus der Stadt Göttingen, wurde in den 1970/80er Jahren in 3 Bauabschnitten errichtet und wird in den kommenden Jahren bauabschnittsweise saniert. Begonnen wurde mit dem sogenannten 3. Bauabschnitt, dem Gebäudekomplex entlang der Rheinhäuser Landstraße. In Abhängigkeit zu dieser Maßnahme folgt im nächsten Schritt, die Sanierung und Instandsetzung der Tiefgarage des 3. Bauabschnittes, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die Tiefgarage des 3. Bauabschnittes wurde ca. 1978 errichtet und umfasst 3 Geschosse: das Sockelgeschoss (Ebene-1) und 2 Untergeschosse (Ebene -2, -3). Das Sockelgeschoss ist die Einfahrtsebene und steht ständig als öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Die beiden Untergeschosse werden von der Stadt Göttingen werktags als Mitarbeiterparkflächen bewirtschaftet, an den Wochenenden stehen diese ebenfalls als öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Zum besseren Verständnis, wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage „A“ bezeichnet.
Das Neue Rathaus beherbergt eine zweite Tiefgarage, die sich im sogenannten 1.Bauabschnitt, unter dem Turm befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, den Auftrag um die Sanierung und Instandsetzung dieser zweiten Tiefgarage zu erweitern. Zum besseren Verständnis, wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage „B“ bezeichnet.
Nähere Informationen zur Instandsetzungsmaßnahme Tiefgarage „A“
Um den Umfang der Maßnahme bewerten zu können, wurde ein Sanierungsgutachten für die Tiefgarage „A“ als Vorleistung zu dieser Ausschreibung erstellt. Aufgrund des Gutachtens und der vorh. Schadensbilder an der Bausubstanz, hat sich die Auftraggeberin für eine umfassende Instandsetzungsmaßnahme entschieden. Es liegen starke Schädigungen an den Hauptträgern sowie an einem Großteil der Stützen vor. Die Standsicherheit mehrerer Bauteile ist fraglich bzw. zeitnah fraglich und macht auch eine Prüfung der Standsicherheit, zwingend notwendig.
Zur technischen Ausrüstung der Tiefgarage zählen z. B.: Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung an Aus- / Eingängen, Rolltore und Schrankenanlagen mit Kontaktschleifen und / oder Lichtschranken, Löschwasser- / Sprinkleranlage. Die Demontage der technischen Ausrüstung und sonstiger Einbauten ist bei der Planung mit zu betrachten.
Es sind Planungsleistungen zu folgenden Kostengruppen erforderlich:
Bauwerk – Baukonstruktion (KG 300)
— 320 Gründung, Unterbau,
— 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen,
— 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen,
— 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen,
— 370 Infrastrukturanlagen,
— 380 Baukonstruktive Einbauten.
Bauwerk – Technische Ausrüstung (KG 400)
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 430 Raumlufttechnische Anlagen,
— 440 Elektrische Anlagen,
— 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen,
— 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
Kostenrahmen / Kostenschätzung zur Tiefgarage „A“
— KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
Davon anteilig
— KG 410, 430, 470: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 440, 450: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Die Instandsetzungsmaßnahme der Tiefgarage „A“ ist nach Einschätzung der Auftraggeberin für die Objektplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung in die Honorarzone II einzuordnen.
Zeitschiene / Grobterminplan zur Tiefgarage „A“
Mit der Planungsleistung ist direkt nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Planungsphase ca. 6 Monate und die Ausführungsphase ca. 10 Monaten in Anspruch nehmen wird.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage geht die Auftraggeberin davon aus, dass die Büroräume oberhalb der Tiefgarage „A“ ab September 2021 wieder belegt sind. Aus diesem Grund, soll die Ausführungsphase zum Beginn des 3.Quartal 2021 anlaufen um ein Zeitfenster für lärmintensive Arbeiten zu bieten.
Die Inbetriebnahme der Tiefgarage „A“ soll im 2.Quartal 2022 erfolgen können.
Nähere Informationen zur Instandsetzungsmaßnahme Tiefgarage „B“
Für die Tiefgarage „B“ liegt derzeit noch kein Sanierungsgutachten vor. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einen gleichwertigen Umfang haben werden.
Aufgrund der Gebäudeklasse, ist die Instandsetzungsmaßnahme der Tiefgarage „B“ nach Einschätzung der Auftraggeberin für die Objektplanung in die Honorarzone III. Sowohl die Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung ist in die Honorarzone III einzuordnen.
Die Vergabe der Planungsleistungen für die Tiefgarage „B“ erfolgt optional.
Hinweise und Abhängigkeiten (Tiefgarage „A“ und „B“)
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf folgenden Punkte hin, die im Angebot zu berücksichtigen sind:
1. Es stehen nur geringe Flächen für Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Baustelleneinrichtung im öffentlichen Bereich (Fußwege, Straßen) ist nicht möglich.
2. Die Arbeiten werden im laufenden Gebäudebetrieb stattfinden, die Obergeschosse des Gebäudes sind in der Bauphase mit Büronutzung belegt. Lärmintensive Arbeiten sind Arbeitnehmerverträglich durchzuführen.
Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI für die Tiefgarage „A“. Es besteht die Option auf die Beauftragung mit den weiteren Leistungsphasen für die Tiefgarage „A“ (stufenweise Beauftragung).
Zudem besteht weiterhin die Option, für die stufenweise Beauftragung mit den Planungsleistungen für die Tiefgarage „B“.
Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Das Neue Rathaus der Stadt Göttingen, wurde in den 1970/80er Jahren in 3 Bauabschnitten errichtet und wird in den kommenden Jahren bauabschnittsweise saniert. Begonnen wurde mit dem sogenannten 3. Bauabschnitt, dem Gebäudekomplex entlang der Rheinhäuser Landstraße. In Abhängigkeit zu dieser Maßnahme folgt im nächsten Schritt, die Sanierung und Instandsetzung der Tiefgarage des 3. Bauabschnittes, der Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die Tiefgarage des 3. Bauabschnittes wurde ca. 1978 errichtet und umfasst 3 Geschosse: das Sockelgeschoss (Ebene-1) und 2 Untergeschosse (Ebene -2, -3). Das Sockelgeschoss ist die Einfahrtsebene und steht ständig als öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Die beiden Untergeschosse werden von der Stadt Göttingen werktags als Mitarbeiterparkflächen bewirtschaftet, an den Wochenenden stehen diese ebenfalls als öffentliche Parkfläche zur Verfügung. Zum besseren Verständnis, wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage „A“ bezeichnet.
Das Neue Rathaus beherbergt eine zweite Tiefgarage, die sich im sogenannten 1.Bauabschnitt, unter dem Turm befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Option vor, den Auftrag um die Sanierung und Instandsetzung dieser zweiten Tiefgarage zu erweitern. Zum besseren Verständnis, wird dieser Bereich im Weiteren mit Tiefgarage „B“ bezeichnet.
Nähere Informationen zur Instandsetzungsmaßnahme Tiefgarage „A“
Um den Umfang der Maßnahme bewerten zu können, wurde ein Sanierungsgutachten für die Tiefgarage „A“ als Vorleistung zu dieser Ausschreibung erstellt. Aufgrund des Gutachtens und der vorh. Schadensbilder an der Bausubstanz, hat sich die Auftraggeberin für eine umfassende Instandsetzungsmaßnahme entschieden. Es liegen starke Schädigungen an den Hauptträgern sowie an einem Großteil der Stützen vor. Die Standsicherheit mehrerer Bauteile ist fraglich bzw. zeitnah fraglich und macht auch eine Prüfung der Standsicherheit, zwingend notwendig.
Zur technischen Ausrüstung der Tiefgarage zählen z. B.: Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung an Aus- / Eingängen, Rolltore und Schrankenanlagen mit Kontaktschleifen und / oder Lichtschranken, Löschwasser- / Sprinkleranlage. Die Demontage der technischen Ausrüstung und sonstiger Einbauten ist bei der Planung mit zu betrachten.
Es sind Planungsleistungen zu folgenden Kostengruppen erforderlich:
Bauwerk – Baukonstruktion (KG 300)
— 320 Gründung, Unterbau,
— 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen,
— 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen,
— 350 Decken/Horizontale Baukonstruktionen,
— 370 Infrastrukturanlagen,
— 380 Baukonstruktive Einbauten.
Bauwerk – Technische Ausrüstung (KG 400)
— 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— 430 Raumlufttechnische Anlagen,
— 440 Elektrische Anlagen,
— 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen,
— 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen.
Kostenrahmen / Kostenschätzung zur Tiefgarage „A“
— KG 300: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 400: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
Davon anteilig
— KG 410, 430, 470: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto,
— KG 440, 450: ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Die Instandsetzungsmaßnahme der Tiefgarage „A“ ist nach Einschätzung der Auftraggeberin für die Objektplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung in die Honorarzone II einzuordnen.
Zeitschiene / Grobterminplan zur Tiefgarage „A“
Mit der Planungsleistung ist direkt nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Planungsphase ca. 6 Monate und die Ausführungsphase ca. 10 Monaten in Anspruch nehmen wird.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlage geht die Auftraggeberin davon aus, dass die Büroräume oberhalb der Tiefgarage „A“ ab September 2021 wieder belegt sind. Aus diesem Grund, soll die Ausführungsphase zum Beginn des 3.Quartal 2021 anlaufen um ein Zeitfenster für lärmintensive Arbeiten zu bieten.
Die Inbetriebnahme der Tiefgarage „A“ soll im 2.Quartal 2022 erfolgen können.
Nähere Informationen zur Instandsetzungsmaßnahme Tiefgarage „B“
Für die Tiefgarage „B“ liegt derzeit noch kein Sanierungsgutachten vor. Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einen gleichwertigen Umfang haben werden.
Aufgrund der Gebäudeklasse, ist die Instandsetzungsmaßnahme der Tiefgarage „B“ nach Einschätzung der Auftraggeberin für die Objektplanung in die Honorarzone III. Sowohl die Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung ist in die Honorarzone III einzuordnen.
Die Vergabe der Planungsleistungen für die Tiefgarage „B“ erfolgt optional.
Hinweise und Abhängigkeiten (Tiefgarage „A“ und „B“)
Die Auftraggeberin weist ausdrücklich auf folgenden Punkte hin, die im Angebot zu berücksichtigen sind:
1. Es stehen nur geringe Flächen für Baustelleneinrichtung zur Verfügung. Baustelleneinrichtung im öffentlichen Bereich (Fußwege, Straßen) ist nicht möglich.
2. Die Arbeiten werden im laufenden Gebäudebetrieb stattfinden, die Obergeschosse des Gebäudes sind in der Bauphase mit Büronutzung belegt. Lärmintensive Arbeiten sind Arbeitnehmerverträglich durchzuführen.
Die Auftraggeberin beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI für die Tiefgarage „A“. Es besteht die Option auf die Beauftragung mit den weiteren Leistungsphasen für die Tiefgarage „A“ (stufenweise Beauftragung).
Zudem besteht weiterhin die Option, für die stufenweise Beauftragung mit den Planungsleistungen für die Tiefgarage „B“.
Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für die Auftraggeberin entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung und Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ober-Mörlen
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61239
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JD232
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]