Rahmenvereinbarung für die Omnibusbeschaffung 2021-2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlg-gifhorn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gifhorn
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38518
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlg-gifhorn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isenbüttel
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38550
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlg-gifhorn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23558
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evakon.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Omnibusbeschaffung 2021-2025
Rahmenvereinbarung für den Einzelabruf von bis zu 20 (Höchstabnahmemenge) neuen Omnibussen Überland & Stadtverkehr Low Entry in den Ausführungen Gelenk (18 m) und Standard (12 m).
Rahmenvereinbarung für den Einzelabruf von bis zu 20 (Höchstabnahmemenge) neuen Omnibussen Überland & Stadtverkehr Low Entry in den Ausführungen Gelenk (18 m) und Standard (12 m).
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet verbindlich geplante Einzelabrufe von
— 6 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2021,
— 4 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2022,
Die Rahmenvereinbarung beinhaltet weiterhin unverbindlich geplante Einzelabruf von
— 2 Niederflurlinienomnibusse (12 m) und 2 Niederflurlinienomnibusse (18 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2023 (unverbindlich),
— 3 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2024 (unverbindlich),
— 3 Niederflurlinienomnibusse (12 m) mit Dieselantrieb im Jahr 2025 (unverbindlich).
Da der Auftraggeber die Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, auf maximal 5 Teilnehmer plant, werden alle pünktlich, vollständig und daher bewertbar eingegangenen Teilnahmeanträge nach dem nachfolgenden Schema bewertet. Die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhalten anschließend die Aufforderung zur Angebotsabgabe.
1. Prüfung, ob der Teilnahmeantrag form- und fristgerecht eingereicht wurde,
2. Prüfung der eingereichten Nachweise, auf die grundsätzliche Eignung des Bewerbers/ der Bietergemeinschaft, zur Durchführung der zu vergebenden Leistung. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen von den Bewerbern nachzufordern oder korrigieren zu lassen, soweit eine Gleichbehandlung der Bewerber gewahrt bleibt. Zur Nachforderung von Unterlagen ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Bewerber, deren Teilnahmeantrag auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung die formellen Anforderungen nicht erfüllt, werden ausgeschlossen.
3. Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben: Auswahl der geeignetsten Bewerber anhand der eingereichten Referenzen
—— 0 Punkte = 2 Referenzen (Mindestanforderung), die den Mindestanforderungen genügen,
—— 1 Punkt = 3 bis 4 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 2 Punkte = 5 bis 6 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 3 Punkte = 7 bis 8 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 4 Punkte = 9 bis 10 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 5 Punkt = 11 bis 12 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 6 Punkte = 13 bis 14 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 7 Punkte = 15 bis 16 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 8 Punkte = >16 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen.
Ergeben sich auf dieser Basis der Punkteverteilung keine 5 Bewerber, die mehr Punkte haben als andere Bewerber – gleicher Punktwert nach Auswertung auf Rang 5 –werden die Bewerber auf Rang 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert. Insofern behält sich die Vergabestelle vor, mehr als die bekanntgemachten max. 5 Teilnehmer aufzufordern. Liegen weniger als 3 geeignete Bewerbungen vor, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren mit den geeigneten Teilnehmern durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelregister, der zum Ende der Frist für den Teilnahmewettbewerb nicht älter als 6 Monate sein darf.
Von Bewerbern aus einem anderen Mitgliedsstaat ist eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes des Bewerbers mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, oder falls keine Eintragungspflicht ins Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Hierfür ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind,
— Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gem §§123, 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse anderer Unternehmen am Unternehmen des Bewerbers, sowie des Bewerbers an anderen Unternehmen.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sowie den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich der Leistung, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist,
— Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— über das Vermögen des Bewerbers weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, oder die Eröffnung beantragt, oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet,
— der Bewerber eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung) nachweisen kann, oder diese im Falle der Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber bis zur Auftragserteilung nachgewisen wird,
— Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend). Eine Bankauskunft genügt insoweit nicht.
Die Mindestversicherungssummen je Schadensfall in der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung betragen:
— 5 Mio. EUR bei Personenschäden,
— 5 Mio. EUR bei Sachschäden,
— 3 Mio. EUR bei Vermögensschäden.
Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den Fachbereichen zur Bearbeitung vergleichbarer Aufträge
—— Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 9001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
—— Nachweis, dass die Anforderungen des Zertifikats DIN EN ISO 14001 erfüllt werden. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bewerber die Erfüllung der Anforderungen des Zertifikats durch Vorlage des Zertifikats oder eines gleichwertigen Gütezeichens nachweist. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bewerber. Hat der Bewerber keine Möglichkeit, das angegebene oder ein gleichwertiges Gütezeichen bis zur Abgabe des Teilnahmeantrags zu erlangen, muss er nachweisen, dass er jede der Anforderungen des geforderten Gütezeichens erfüllt.
Angaben zu mind. 2 vergleichbaren, abgenommenen Referenzaufträgen aus den Jahren 2018 bis zum Ende der Teilnamefrist;
—— maßgeblich für die Wertbarkeit der Referenz ist hier das Datum der Abnahme sowie Einsatzort der Fahrzeuge im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR);
—— Angaben zum durchschnittlichen Auftragsvolumen der benannten Referenzen;
—— Vergleichbar ist eine Referenz, wenn mind. 30 neue Standard- und/oder Gelenkomnibusse Überland & Stadtverkehr Low Entry (keine Gebrauchtfahrzeuge) der Abgasnorm Euro 6 vom Bewerber geliefert wurden, oder der Bewerber Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (mind. 50 % Teilleistungsanteil) war.
Die Referenzen sind mit folgenden Angaben einzureichen:
— Fahrzeugtyp,
— Fahrzeuganzahl,
— Auftraggeber/Enkaufsgemeinschaft mit Ansprechperson,
— Einsatzort/Betreiber,
— Auslieferungs- und Abnahmedatum (bei mehreren Fahrzeugen Datum des letzten Fahrzeuges der Beauftragung/ des Beauftragungsloses).
Fehlt eine der geforderten Angaben zu den Referenzen, wird die jeweilige Referenz nicht gewertet.
Die Referenzen werden bei einer Auswahl der geeignetsten Bewerber wie folgt bewertet:
—— 0 Punkte = 2 Referenzen (Mindestanforderung), die den Mindestanforderungen genügen,
—— 1 Punkt = 3 bis 4 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 2 Punkte = 5 bis 6 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 3 Punkte = 7 bis 8 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 4 Punkte = 9 bis 10 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 5 Punkt = 11 bis 12 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 6 Punkte = 13 bis 14 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 7 Punkte = 15 bis 16 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen,
—— 8 Punkte = >16 Referenzen, die den Mindestanforderungen genügen.
Angabe von mindestes 2 vergleichbaren Referenzen
Jede Fahrzeuglänge (18 m, 12 m) muss in mindestens einer Referenz vorhanden sein
Eigenerklärung zur Einhaltung der Regelungen des Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz -NTVergG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages/ des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziff. 1.3) abgerufen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]