Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 20200504
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Erste Leistungsart
— Durchführung einer ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung (EOR) gemäß den Vorgaben eines bestehenden Leistungsverzeichnisses. Die zu reinigenden Flächen beinhalten mindestens Büroräume, Flure, Garderoben, Küchen, Kühlräume, Laborräume, Lager, medizinische Räume, Sanitärräume, Sitzungsräume, Sonderarbeitsräume, Sozialräume, Speiseräume, Sporträume, Technikräume, Treppen und Werkräume.
An einigen Standorten wird der Einsatz eines EDV-unterstützten Qualitätsmess- bzw. Dokumentationssystems gefordert.
Im Zuge der Unterhaltsreinigung werden bedarfsweise Sonderreinigungen und auch spezielle Reinigungsaufträge (bspw. Reinigung von Abluftanlagen in Küchen) abgerufen.
Ferner sind Leistungen wie Müllentsorgung, Mattenservice, Verteilen/Auffüllen von Handelswaren und Werkhelfertätigkeiten zu erbringen.
— Zweite Leistungsart des Auftrages sind Glas- und Rahmenreinigungen an einigen Standorten, sowohl turnusmäßig als auch im Bedarfsfall.
Unterhaltsreinigung
Serviceleistung „Unterhaltsreinigung“ sowie „Sonderreinigungen“ an den Objekten:
— Ihmeplatz (IP),
— Glocksee (GL),
— Ricklingen (RK),
— enercity Kundencenter (eKC),
— Bauweg (BW),
— Gemeinschaftskraftwerk Hannover (GKH),
— Heizkraftwerk Hannover-Linden (HKW),
— Kraftwerk Herrenhausen (KWH),
— WKW „Schneller Graben“ (SG),
— WKW Herrenhausen (HER),
— Pumpenhaus Dorotheenstraße (PH),
— WW Elze-Berkhof (EB),
— WW Fuhrberg (FB),
— WW Grasdorf (GD),
— Holzenergiezentrum Hannover (eHC),
— Vahrenwalder Str. 315 (VA).
Glas- und Fassadenreinigung
Serviceleistung „Glas- und Fassadenreinigung“ sowie Sonderreinigungen an den Objekten:
— Ihmeplatz (IP),
— Glocksee (GL),
— Ricklingen (RK),
— enercity Kundencenter (eKC),
— Bauweg (BW),
— Gemeinschaftskraftwerk Hannover (GKH),
— Heizkraftwerk Hannover-Linden (HKW),
— Kraftwerk Herrenhausen (KWH),
— WKW „Schneller Graben“ (SG),
— WKW Herrenhausen (HER),
— Pumpenhaus Dorotheenstraße (PH),
— WW Elze-Berkhof (EB),
— WW Fuhrberg (FB),
— WW Grasdorf (GD),
— Holzenergiezentrum Hannover (eHC),
— Vahrenwalder Str. 315 (VA).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung:
1) Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen;
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 5.5.2020 an den Auftraggeber über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten;
3) Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen;
Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen;
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen;
6) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu;
7) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
8) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig in ihm angemessen erscheinender Frist nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
9) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden anhand von Ausschluss- und Bewertungskriterien die Bieter ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zugelassen werden;
10) Die Bewerbung wird berücksichtigt, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt werden und die Angaben bzw. Nachweise in geeigneter und nachvollziehbarer Form vollständig und fristgemäß mit der Bewerbung bei der unter Ziff. I.3 genannten Kontaktstelle eingehen. Fehlende oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren;
11) Maximal 10 Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt unter den Bewerbern, welche die Mindestbedingungen erfüllt haben, anhand der folgenden Kriterien:
— Umsatz je Leistungsart (Unterhaltsreinigung, Glas-/Rahmenreinigung),
— Bonität,
— Referenzen je Leistungsart (Größe in m2 und Bewertungen durch die Referenzgeber).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM0DV2Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.