Sanierung Hallenbad Syke Vorgehängte Fassaden Referenznummer der Bekanntmachung: 20210211-10.30
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE116638452
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.syke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Hallenbad Syke Vorgehängte Fassaden
Fassadenarbeiten im Zusammenhang mit den Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten am bestehenden Hallenbad Syke.
Stadt Syke Die Bürgermeisterin Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke
Anschrift des Hallenbades Syke:
Am Lindhof 5
28857 Syke
Der Auftraggeber beabsichtigt, das bestehende Hallenbad Syke, Am Lindhof 5, 28857 Syke, zu sanieren und umzubauen und es um ein Kursbecken in Form eines Anbaus zu erweitern.
Der Anbau an der Südecke des Hallenbades wird mit einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade, bestehend aus einer Aluminium Unterkonstruktion, einer Mineralfaserdämmung und Faserzementplatten (ca. 310 m2) verkleidet. Der Sockelbereich am bestehenden Hallenbad wird gedämmt und erhält umlaufend in diesem Bereich ebenfalls eine Verkleidung aus Faserzementplatten (ca. 35 m2).
Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgt in der Zeit von Februar 2022 bis April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Hallenbad Syke Vorgehängte Fassaden
Ort: Syke
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Postleitzahl: 28857
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Bei Abgabe des Angebots ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A zu erklären (siehe Formular 124, Seite 2 Kasten 3, 4 und 5),
— Damit Auskünfte zu den Vergabeunterlagen gemäß § 12 a Abs. 3 Satz 1 EU VOB/A bis spätestens 4.2.2021 erteilt werden können, müssen Bieterfragen spätestens bis zum 2.2.2021, 12.00 h, gestellt sein.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY7DYQL.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB.
Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.