Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23/12 unterteilt in 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 44-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderney
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26548
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-norderney.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23/12 unterteilt in 3 Lose
Die Stadt Norderney plant die Beschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23/12
Auftraggeber ist die Stadt Norderney in Niedersachsen.
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung einer DLAK 23/12 (Kurzzeichen: Los 1)
26548 Norderney
Los 1 – Fahrgestell, geeignet zur Darstellung einer DLAK 23/12.
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23/12 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
26548 Norderney
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23/12 und Zusammenführung aller Lose.
(Teil-) Beladung Hubrettungsfahrzeug DIN 14043 (Kurzzeichen: Los 3)
26548 Norderney
(Teil-) Beladung Hubrettungsfahrzeug DIN 14043.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell, geeignet zur Darstellung einer DLAK 23/12 (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vilshofen
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94474
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau, geeignet zur Darstellung eines Hubrettungsfahrzeuges DLAK 23/12 und Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm (Donau)
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Teil-) Beladung Hubrettungsfahrzeug DIN 14043 (Kurzzeichen: Los 3)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de