Thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel Referenznummer der Bekanntmachung: 11-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Fallingbostel
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.badfallingbostel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel
Thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel inkl. Abholung und Transport zur Verwertungsanlage.
Kläranlage Bad Fallingbostel
Kroger Landstr. 3
29683 Bad Fallingbostel
Abholung des Klärschlamms an der Kläranlage Bad Fallingbostel, thermische Verwertung in einer vom Auftragnehmer genutzten Verwertungsanlage.
Auftragsgegenstand ist die thermische Verwertung des Klärschlamms der Kläranlage Bad Fallingbostel. Der Klärschlamm wird vom Auftraggeber auf dem Gelände der Kläranlage zwischengelagert und muss dort vom Auftragnehmer mit eigenen Geräten auf eigene Transportfahrzeuge verladen, zur Verwertungsanlage transportiert und dort entsorgt werden.
In den letzten Jahren sind ca. 2 200 t/a entwässerter Klärschlamm incl Kalkzugabe angefallen (Schwankungsbreite +/- 15 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis der Eintragung in das Handelsregister, Anmeldung des Gewerbes oder gleichwertiger Nachweis.
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 Jahren (insgesamt und aus mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen). Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der Richtigkeit der Angaben ergänzende Unterlagen anzufordern, z. B. (testierte) Jahresabschlüsse oder Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
3. Nachweis einer Betriebshaftpflicht- inkl. einer Umweltschadensversicherung, entweder durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 3.: Deckungssummen von jeweils mindestens 1 Mio. EUR für Personen-, Sach-, Vermögensschäden je Schadensfall. Deckungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR für Umweltschäden je Schadensfall. Eine eventuelle Deckelung der Ersatzleistung der Versi-cherung muss mindestens das Doppelte der vorgenannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
4. Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
5. Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. §§ 56, 57 KrWG i. V. m. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung oder einen gleichwertigen Nachweis.
6. Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Zu 4.: Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die thermische Verwertung von Klärschlamm mit jeweils mindestens 2 500 t/a, die innerhalb der letzten 3 Jahre (2018-2020) jeweils mindestens zwölf Monate lang bestanden. Es sind mindestens 3 solcher Referenzleistungen zu erklären.
Zu 5.: Die Zertifizierung bzw. der gleichwertige Nachweis muss sich auf folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten beziehen: Sammeln, Befördern, Verwerten von Abfällen für den Abfallschlüssel 19 08 05 gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung.
Für die Beauftragung von Nachunternehmern gilt § 7 Abs. 2 und 3 EfbV. Der Bieter hat für betroffene Nachunternehmer in dem von § 7 Abs. 2 und 3 EfbV geforderten Umfang den Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III.):
7. Gesetzliche Ausschlussgründe: Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. über Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB.
8. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG: Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten und Einholung entsprechender Erklärungen von Nachunternehmern.
Nachunternehmer, Eignungsleihe:
Bieter haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C der Vergabeunterlagen, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Leistungsteile sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Hinweis: Auch mit dem Bieter im Sinne des Konzernrechts verbundene Unternehmen sind bei Einbindung in die Leistungserbringung als Nachunternehmer einzuordnen. Sollte ein Bieter die erforderliche Eignung für die ausgeschriebene Leistung nur dadurch nachweisen können, dass er einen Nachunternehmer einbezieht (Eignungsleihe), so hat er zusätzlich bei Abgabe des Angebots seine Verfügung über die Ressourcen des Nachunternehmers und dessen Eignung sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe beim Nachunternehmer mittels einer rechtsverbindlich unterzeichneten Nachunternehmererklärung (Teil C der Vergabeunterlagen, Anlage C03) nachzuweisen.
Bietergemeinschaften:
Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebotsformblatt abgegeben werden. Der Name der Bietergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Angebotsformblatt in Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLDV8S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/oeffentliche-auftraege.html