Breitbandausbau; Erschließung weiterer weißer Flecken Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KonzVgV-62/1-001 neu

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://osnabrueck.de/ausschreibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYY6YDRB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYY6YDRB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandausbau; Erschließung weiterer weißer Flecken

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-KonzVgV-62/1-001 neu
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Osnabrück im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadtgebiet Osnabrück

49074 Osnabrück

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Osnabrück (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) hat das Ziel, flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden.

Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einen Förderantrag für weiße Flecken gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 84
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,) und ggf. seiner dort geforderten Anlage,

— Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,) ebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. anderer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung,

— Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular, Link) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG,

— Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,),

— Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,),

— Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,),

— Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben,

— Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2020 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 anzugeben,

— Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,. Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt werden.

Ergänzend wird auf die Vorgabe des Bundesfördergebers in dem vorläufigen Förderbescheid hingewiesen, dass ein Unternehmen, dessen Jahresbilanz die Gesamtinvestition des jeweiligen Förderprojekts nicht oder um weniger als 10 Mio. Euro übersteigt, im Auswahlverfahren nur berücksichtigt werden darf, wenn es angemessene Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritten erbringt. Einzelheiten dazu werden Gegenstand des Verhandlungsverfahrens und der späteren Vertragsgestaltung.

— Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,) nebst Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung des Versicherungsgebers, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Wert der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/oder Landesförderprogramms betreffen,

— Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1 – bereitgestelltes Formular,).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter Link) und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/04/2021
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende EU-Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig.

Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.

Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments genügen müssen.

Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen).

Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.

Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.

Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.

Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu), www.breitbandausschreibungen.de bekannt gemacht.

Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YDRB.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2021

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