Umgestaltung und Instandsetzung der Ortsdurchfahrt in Goldenstedt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nlg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umgestaltung und Instandsetzung der Ortsdurchfahrt in Goldenstedt
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen für das Sanierungsgebiet „Ortskern — Goldenstedt“ soll die bestehende Ortsdurchfahrt umgestaltet und instandgesetzt werden. Inhalt dieses Verfahrens ist die Vergabe der Generalplanungsleistungen, bestehend auch der Planung des Straßenbaus sowie der Regenwasserkanäle.
49424 Goldenstedt
Der Auftragsinhalt betrifft die Generalplanungsleistungen, bestehend aus den Verkehrsanlagen (Straßenbau, geschätzte Kosten [Betrag gelöscht] EUR) und den Ingenieurbauwerken (Regenwasserkanäle, geschätzte Kosten [Betrag gelöscht] EUR). Die Beauftragung erfolgt stufenweise und betrifft zunächst lediglich die Leistungsphasen 1 — 4. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt im Namen der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH als treuhänderischer Sanierungsträger auf Rechnung der Gemeinde Goldenstedt.
Option des Auftraggebers über die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 nebst örtlicher Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Generalplanungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32130
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://bf-ingenieurconsult.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.