Regiobus Hannover GmbH – Vergabe von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG Referenznummer der Bekanntmachung: 012/2021
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regiobus.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regiobus Hannover GmbH – Vergabe von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG
Die regiobus Hannover GmbH ist ein Nahverkehrsunternehmen in der und für die Region Hannover. Gemeinsam mit anderen Verkehrsunternehmen betreibt die regiobus Hannover GmbH den öffentlichen Personennahverkehr im Verkehrsverbund „Großraum-Verkehr Hannover“ (GVH). Die regiobus Hannover GmbH wurde 1998 gegründet und entstand aus der Verschmelzung von drei Verkehrsunternehmen und einer Servicegesellschaft. Die regiobus Hannover GmbH verteilt sich auf sechs Standorte mit der Verwaltung in Hannover sowie den Betriebshöfen in Burgdorf, Mellendorf, Neustadt am Rbge., Wunstorf und Eldagsen. Das Unternehmen beschäftigt rund 730 Mitarbeiter. Mit fast 400 im Linienverkehr eingesetzten Fahrzeugen (davon 260 eigene) werden jährlich ca. 28 Mio. Fahrgäste befördert.
Zur Erbringung ihrer Leistungen bedient sich die regiobus Hannover GmbH auch anderer Busunternehmen, die derzeit mit 130 Fahrzeugen für die regiobus Hannover GmbH im Umlandverkehr in der Region Hannover unterwegs sind. Derzeit wird etwa ein Drittel der Fahrleistung von etwa 20 Unternehmen erbracht, die zusammen eine Fahrleistung von 8,2 Mio. Kilometern jährlich erreichen. Da es sich bei der regiobus Hannover GmbH um einen Sektorenauftraggeber im Sinne des Vergaberechts handelt, müssen diese Verkehrsleistungen regelmäßig ausgeschrieben werden. Der Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist insoweit die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Der diesem Vergabeverfahren zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den beiliegenden Anlagen.
Der Auftrag ist in 10 Lose aufgeteilt. Ein Bieter kann sich auf ein, mehrere oder alle Lose bewerben. Ein Bieter kann gemäß § 27 Abs. 2 S. 2 SektVO auf maximal 4 Lose den Zuschlag erhalten. Würde ein Bieter der Angebotsauswertung entsprechend auf mehr als 4 Lose den Zuschlag erhalten, wird die regiobus Hannover GmbH die 4 Lose so auswählen, dass sie auf alle zu vergebenden Lose gerechnet, den niedrigsten Gesamtpreis erhält.
Der Auftragnehmer kann auch selbst Nachunternehmer einsetzen. Wenn er sich dafür entscheidet, ist er allerdings dazu verpflichtet, mindestens einen Anteil von 30 % der zu erbringenden Fahrleistung selbst auszuführen.
Bereits zum ersten Einsatz sind Fahrplananpassungen im geringen Umfang noch möglich.
Wennigsen/Gehrden
Wennigsen/Gehrden (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Barsinghausen 1
Barsinghausen 1 (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Barsinghausen 2
Barsinghausen 2 (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Springe/Pattensen
Springe/Pattensen (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Das Los 4 wird aufgrund der Stadtbahnverlängerung für eine Laufzeit von 2 Jahren vom 12.12.2021 bis zum 9.12.2023 mit einer einseitigen Option des Auftraggebers auf Verlängerung um 1 Jahr bis zum 14.12.2024 ausgeschrieben.
Wedemark/Neustadt
Wedemark/Neustadt (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Neustadt
Neustadt (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Garbsen
Garbsen (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Burgdorf/Lehrte
Burgdorf/Lehrte (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Wunstorf
Wunstorf (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Stadtbus Barsinghausen
Stadtbus Barsinghausen (siehe Anlage Losaufteilung Teil 1 + 2).
Hier kann die Leistung der Linie 502 auch mit einem Midi-Fahrzeug erbracht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Teilnahmewettbewerb werden anhand der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
1. Persönliche Lage des Bewerbers:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1. Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.2. Im Falle der Bewerbung als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,
1.3. Im Falle der Bewerbung als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen,
1.5. Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen,
1.6. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB,
1.7. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
1.8. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB,
1.9. Erklärung der persönlichen Zuverlässigkeit gemäß § 13 Abs. 1a PBefG, Art. 3 Abs. 1 lit. b, Art. 6 VO 1071/2009 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 S. 1 PBZugV.
1.10. Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
— dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
— dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können,
— dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1. Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass:
— ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten,
— die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
2.2. Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
— mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bieter-/ Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019). Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bewerbers muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) für jedes Los, auf das sich beworben wird, betragen.
Hinweis: Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1. Benennung einer*eines Betriebsleiters*in bzw. Verkehrsleiter*in (mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung als Betriebsleiter*in gemäß Fachkundeprüfung IHK oder gleichwertig) und einer*eines Stellvertreter*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung als Führungskraft in Unternehmen der Personenbeförderung) für den Auftragsfall mit:
a) Nachweis der Qualifikation,
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie
c) Erfahrungsnachweis der*des Betriebsleiters*in bzw. Verkehrsleiter*in in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 1.1.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
3.2. Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des Unternehmens) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 1.1.2018), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind. Es ist mindestens ein Referenzprojekt zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Vergleichbar sind jeweils nur folgende Referenzprojekte:
— ein Auftrag über die Erbringung von Verkehrsleistungen von Linienverkehren gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
— für einen Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB.
Bei der Benennung der Referenzprojekte sind mindestens folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Rolle (Konzessionsinhaber oder Subunternehmer),
— Jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern,
— Leistungszeitraum,
— Auftragswert (netto).
3.3. Betriebskonzept des Bewerbers:
Im vorzulegenden Betriebskonzept muss der Bewerber ein Betriebsgelände für den Auftragsfall nachweisen, auf dem die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge abgestellt werden. Er muss auch darlegen, wie die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge getankt, gereinigt, gewartet und repariert werden. Er muss schließlich darlegen, wie pünktliche Dienstantritt des Fahrpersonals und der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs täglich sichergestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JDWL4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.