Betrieb und die Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems in Lüneburg für den Zeitraum von 2021 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 219/20/34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb und die Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems in Lüneburg für den Zeitraum von 2021 bis 2025
Betrieb und Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems in Lüneburg im Zeitraum von 2021 bis 2025.
Lüneburg
Das öffentliche Fahrradvermietsystem StadtRAD Lüneburg wird derzeit auf Grund eines im Jahr 2013 geschlossenen Kooperationsvertrages zwischen der Deutsche Bahn Connect GmbH (ehemals DB Rent GmbH), der Hansestadt Lüneburg, der Studierendenschaft der Stiftung Universität Lüneburg (AStA) sowie der Stiftung Universität Lüneburg betrieben. Der aktuelle Betreibervertrag endet am 31.12.2020. Daher ist eine Neuausschreibung des öffentlichen Fahrradvermietsystems erforderlich.
Das StadtRAD Lüneburg wurde am 9. Januar 2013 mit zunächst 5 Leihstationen und 50 Fahrrädern an den Stationen Bahnhof und Volksbank am Markt sowie an den Universitätsstandorten Scharnhorststraße, Rotes Feld und Volgershall in Betrieb genommen. Im November 2014 kamen noch die Station Rote Straße mit zehn Rädern, sowie im Herbst 2015 der Standort Hanseviertel mit fünf Rädern hinzu. Damit umfasst StadtRAD Lüneburg zurzeit insgesamt sieben Leihstationen und 65 Fahrräder.
Ziel der Hansestadt Lüneburg ist es, die Erfolgsgeschichte des Lüneburger StadtRAD-Systems fortzusetzen und das System gleichzeitig auszubauen und um neue Funktionen zu ergänzen. Eine Fortsetzung der Erfolgsgeschichte mit einer hohen Nutzung geht mit folgenden Ansprüchen einher:
— Beibehaltung des stationsbasierten Systems, da sich dieses in Lüneburg bewährt und bei den Kundinnen und Kunden etabliert hat, Vorteile sind ein geordnetes Erscheinungsbild und eine Verlässlichkeit des Systems,
— Beibehaltung der aktuell sieben Stationen als Stationsstandorte,
— räumliche Erweiterung und Verdichtung des Systems, um eine gerechte Einbeziehung weiterer Stadtteile mit nennenswertem Kundenpotenzial zu erreichen. Für zusätzliche Leihstationen sollen in erster Linie Orte mit einer hohen Bevölkerungskonzentration, einem hohen Anteil an studentischer Wohnnutzung und hoher Arbeitsplatzdichte im Vordergrund stehen,
— funktionale Erweiterung um elektrisch unterstützte Leih-Lastenräder, um die Alltagsmobilität der Lüneburgerinnen und Lüneburger weiter zu verbessern und das System mit innovativen Features weiterzuentwickeln,
— funktionale Erweiterung um Leih-Pedelecs, um einer räumlichen Erweiterung des Systems gerecht zu werden,
— ganzjährig und ganztägig hohe Qualität in Bezug auf die Wartung und Pflege von Stationen und Leihrädern / Leih-Lastenrädern, auf die Verfügbarkeit der Leihräder / Leih-Lastenräder an den Stationen und im Gesamtsystem sowie auf die Kundenbetreuung,
— einfacher, schneller und benutzerfreundlicher Zugang zum System sowohl bei der Registrierung als auch bei Entleihe und Rückgabe,
— attraktives und kostengünstiges Tarifsystem,
— Beibehaltung des Namens bzw. der Marke „StadtRAD Lüneburg“,
— optionale Ergänzung des Systems durch Einrichtung sogenannter „Rückgabestraßen“, innerhalb derer Entleihe und Rückgabe stationsunabhängig möglich sind (Nebenangebot).
Wesentliche Leistungsbestandteile des zu vergebenden Auftrags sind:
— eine räumliche Erweiterung des Stationssystems mit dem Ziel, Lüneburg flächendeckender einzubeziehen,
— die Bereitstellung von konventionell betriebenen Leihrädern sowie von elektrisch unterstützten Leih-Lastenrädern und Leih-Pedelecs sowie der Betrieb und die Wartung (einschließlich Vertrieb, Umverteilungs-Logistik, Reparaturen Reinigung) des öffentlichen Fahrradvermietsystems (Leihräder / Leih-Lastenräder / Leih-Pedelecs und Stationen),
— die Bereitstellung technischer Lösungen für die Mietvorgänge, die (technische) Kundenbetreuung und Reporting für den Auftraggeber,
— die Bereitstellung wird über den Zeitraum des Vertragsschlusses zu einem einheitlichen jährlichen Preis pro Einzelposition gewährleistet. In der Folge können bei jährlichen Vertragsverlängerungen Kostensteigerungen bis zu 3 % Berücksichtigung finden,
— die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre. Der Vertrag kann anschließend dreimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden,
— der Leistungszuschuss an den Auftragnehmer (AN) erfolgt durch den AG rückwirkend zum Jahresende, spätestens am 31. Dezember eines Jahres.
Für die Hansestadt Lüneburg wird eine Zielgröße von über 200 Leihrädern angestrebt. Zum Systemstart 2021 sollen zunächst 120 Räder an 13 Stationen zur Verfügung stehen, die über den Vertragszeitraum durch weitere Stationen und Räder ergänzt werden. Neben den Standard-Leihrädern sollen 25 elektrisch unterstützte Leih-Lastenräder in das System integriert werden (zunächst fünf in 2021). Eine weitere funktionale Ergänzung um 25 Pedelecs soll ab 2022 gestaffelt stattfinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb und Weiterentwicklung des öffentlichen Fahrradvermietsystems 2021-2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.deutschebahnconnect.com/de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131 / 151334-36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.