Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 092-RV-PDL/2020-03.440
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen für das Land Niedersachsen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN als Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung über die gewerbsmäßige Abholung, Aufbereitung für die wirtschaftlichste Versandart, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (ohne Päckchen und Pakete) im Gewichtsbereich bis 1 000 g in 5 Regionallosen aus (§ 21 VgV). Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los und regelt die Bedingungen für während der Vertragslaufzeit abgeschlossene Einzelaufträge. Die Rahmenvereinbarung begründet keine Abnahmeverpflichtung, enthält jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers. Die Leistungen dürfen nur auf der Grundlage einer gültigen Lizenz der Bundesnetzagentur gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) erbracht werden.
Zu den Postsendungen zählen:
— Briefe aller Formate;
— Postkarten;
— Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben);
— Dialogpost.
Einzelheiten zu dem darüber hinaus zu beschaffenden Randsortiment sind der Ziffer 2.4 der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auf Verlangen der Vergabestelle sind – bis zur Vergabeentscheidung – die Unterauftragnehmer zu benennen und ggf. die unter Punkt D. Ziff. 2 und 4 benannten Unterlagen vorzulegen. Ferner sind – ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle – Erklärungen der Unterauftragnehmer sowie der benann-ten eignungsrelevanten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer bzw. der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind – bis zur Vergabeentscheidung – die Unterauftragnehmer zu benennen und ggf. die unter Punkt D. Ziff. 4 benannte Unterlage vorzulegen. Ferner sind – ebenfalls auf Verlangen der Vergabestelle – Erklärungen der Unterauftragnehmer sowie der benannten eignungsrelevanten Dritten einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der Unterauftragnehmer bzw. der benannten Dritten zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.