Bau eines passiven FTTB-Breitbandnetzes im Landkreis Aurich – Ausbau Teil 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-10-LA Bau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau eines passiven FTTB-Breitbandnetzes im Landkreis Aurich – Ausbau Teil 2
Der Auftraggeber beabsichtigt, in dem Projektgebiet des Landkreises Aurich flächendeckend FTTB Breitbandanschlüsse mit einem Netz der nächsten Generation (NGA-Netz) zu realisieren.
Gegenstand dieser 2. Ausschreibung sind die Gebietslose:
1-4
1-6
1-8
2-1
2-2
2-3
2-4
3-3
3-4.
Gebietslos 1-4
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 1-6
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 1-8
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 2-1
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 2-2
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 2-3
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 2-4
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 3-3
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Gebietslos 3-4
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine möglichst flächendeckende Versorgung der betroffenen, unterversorgten Bedarfsstellen mit hochleistungsfähigen FTTB-Breitbandanschlüssen und den Aufbau von Netzen der nächsten Generation (Next Generation Access – NGA-Netze) zu realisieren. Ziel der Beschaffung ist es, in den betroffenen Gebieten möglichst flächendeckend eine hochleistungsfähige FTTB-Infrastruktur zu realisieren.
Die Beauftragung erfolgt insbesondere unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
— Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) vom 26.1.2013,
— Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 in der jeweils gültigen Fassung,
— GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0,
— Einheitliches Materialkonzept, Version 4.1 vom 9.4.2016,
— Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Vorgaben Dimensionierung), Version 3.1 vom 1.11.2016,
— vorläufiger Förderbescheid des Bundes vom 21.3.2017 einschließlich Auflagen und Nebenbestimmungen. Die Förderung seitens des Landes erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Breitbandausbaus in Niedersachsen aus Mitteln der digitalen Dividende II vom 16.3.2016 – RL BreitbandausbauNI).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 3 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
— Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung,
— Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von:
Los 1-4: 7,6 Mio. EUR
Los 1-6: 5,9 Mio. EUR
Los 1-8: 1,7 Mio. EUR
Los 2-1: 4,6 Mio. EUR
Los 2-2: 2,7 Mio. EUR
Los 2-3: 1,6 Mio. EUR
Los 2-4: 1,2 Mio. EUR
Los 3-3: 3,2 Mio. EUR
Los 3-4: 1,7 Mio. EUR
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
Es sind Angaben zu machen bezüglich der Qualifikationen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kapazitäten des Anbieters hinsichtlich der Umsetzung vergleichbarer Projekte, insbesondere in Bezug auf den Umsetzungszeitraum sowie den Leistungsumfang (Anzahl km Tiefbau, Anzahl Errichtung von Breitbandhausanschlüssen). Die Referenzen müssen das gesamte vom Bieter angebotene Leistungsspektrum erfassen. Für alle Referenzen sind die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers zu nennen (Telefon, Name, Rolle im Projekt).
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht.
Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung,
— Die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
— Angabe des Lieferkettenmanagement und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
— Es ist die entsprechende Qualifikation von 3 Mitarbeitern für die Tätigkeitsfelder: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage, OTDR-Messung, nachzuweisen,
— zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe einer mit diesem Auftrag vergleichbaren Referenz Mindestvoraussetzung. Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die jeweils bezogen auf das betreffende Los folgende Merkmale aufweist:
Los 1-4: Tiefbautrasse (FFTB/H): 50 km/Hausanschlüsse: 500 St.
Los 1-6: Tiefbautrasse (FTTB/H): 50 km / Hausanschlüsse: 500 St.
Los 1-8: Tiefbautrasse (FTTB/H): 10 km / Hausanschlüsse: 125 St.
Los 2-1: Tiefbautrasse (FTTB/H): 28 km / Hausanschlüsse: 200 St.
Los 2-2: Tiefbautrasse (FTTB/H): 28 km / Hausanschlüsse: 125 St.
Los 2-3: Tiefbautrasse (FTTB/H): 10 km / Hausanschlüsse: 75 St.
Los 2-4: Tiefbautrasse (FTTB/H): 10 km / Hausanschlüsse: 50 St.
Los 3-3: Tiefbautrasse (FTTB/H): 28 km / Hausanschlüsse: 225 St.
Los 3-4: Tiefbautrasse (FTTB/H): 10 km / Hausanschlüsse: 100 St.
Sofern eine angegebene Referenz jeweils im Vergleich die vorgenannten Mindestmerkmale mehrerer Lose erfüllt, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die betreffenden Lose insoweit als erfüllt angesehen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich von dem Bewerber einzureichen:
— Vorlage einer unterzeichneten Eigenerklärung, dass bezüglich des Bieters keine Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A EU vorliegen (Anlage 08_Formblatt 124_Eigenerklärung zur Eignung VOB A EU),
— Vorlage einer unterzeichneten Erklärung Mindestlohn (Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG) (Anlage 14_Erklärung_Tariftreue_4_NTVergG)
— Vorlage einer unterzeichneten Erklärung Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen (Anlage 04_Erklärung Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen)
Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen oder der Bildung von Bietergemeinschaften sind bereits mit dem Teilnahmeantrag die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 09_Formblatt 234_Erklärung Bietergemeinschaft) bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formblatt 235 „Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (Anlage 10_Formblatt 235_Nachunternehmer) ebenfalls bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
In diesem Fall ist zusätzlich mit Angebotsabgabe von dem Nachunternehmer eine Nachunternehmererklärung „Formblatt Verpflichtungserklärung Nachunternehmer“ (Anlage 11_Formblatt 236_Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) abzugeben. Insbesondere sind von den Nachunternehmen folgende Unterlagen einzureichen:
— Vorlage einer unterzeichneten Eigenerklärung, dass bezüglich des Bieters keine Ausschlussgründe nach §6e VOB/A EU vorliegen (Anlage 08_Formblatt 124_Eigenerklärung zur Eignung VOB A EU),
— Vorlage einer unterzeichneten Erklärung Mindestlohn (Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG) (Anlage 14_Erklärung_Tariftreue_4_NTVergG).
Im Übrigen wird auf die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen – Einheitliche Fassung (EU) des Formblattes 212EU (Anlage 07_ Teilnahmebedingungen_Vertragsbedingungen VHB Bund 2019) verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CDUY9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]