Neubau Grundschule Wüsting Referenznummer der Bekanntmachung: VE 731 Generalplanerleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hude
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27798
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hude.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33689
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.constrata.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Wüsting
Die Gemeinde Hude (Oldb) plant den Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Ortschaft Wüsting inkl. Neubau einer Busspur sowie Stellplätzen auf dem Grundstück. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb sollen die Generalplanungsleistungen für das Bauvorhaben vergeben werden.
Neubau Grundschule Wüsting
Die Gemeinde Hude (Oldb) plant den Neubau einer 2-zügigen Grundschule in der Ortschaft Wüsting. Der Neubau soll auf 2 zusammenhängenden Grundstücken entstehen, die eine Gesamtfläche von rund 4 ha umfassen. Die notwendigen Verkehrsflächen (Busumfahrung/-haltestelle, Stellplätze) sind ebenfalls auf dem Grundstück unterzubringen. Zudem soll auf dem Grundstück eine KiTa (4 Gruppen) und eine Zwei-Feld-Sporthalle entstehen, wobei die beiden Bauvorhaben nicht zum Planungsauftrag des vorliegenden Verfahrens gehören. Entsprechende Platzhalter müssen bei der Planung der Schule jedoch berücksichtigt werden.
Das Investitionsvolumen für den Neubau der Grundschule inkl. Verkehrsflächen beläuft sich auf ca. 6,5 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 700, DIN 276).
Folgende Planungsleistungen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens:
— Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI,
— Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI,
— Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI,
— Leistungsbild Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI,
— Leistungsbild Tragwerksplanung nach § 51 HOAI,
— Leistungsbild Technische Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 8) nach § 55 HOAI.
Eignung nach Ziffer III. 1.2) – III. 1.3)
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 6 in einer ersten Stufe. Im Weiteren sollen die Leistungsphasen 7 bis 8 bzw. 9 (Stufe 2) beauftragt werden. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis der Teilnahmeberechtigung (Berufszulassung),
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs.1 GWB,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung gemäß § 44 Absatz 1 VgV.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweise der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV Hinweis: Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Absatz 4 Nr. 4VgV. Der Auftraggeber verlangt als Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber gemäß § 45 Absatz 2 VgV einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren nachweisen,
— Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Neubau von Objekten aus dem Bereich Bildungsbau) gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nr. 4 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 10 %),
— Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau von Objekten aus dem Bereich Bildungsbau) gemäß § 45 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 4 Nr. 4 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 10 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2017, 2018, 2019) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte im Tätigkeitsbereich Objektplanung Gebäude und Innenräume ersichtlich ist gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 5 %),
— Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2017, 2018, 2019) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte im Tätigkeitsbereich Technische Ausrüstung ersichtlich ist gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 5 %),
— Büroreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge in den letzten 5 Jahren für den Tätigkeitsbereich (Objektplanung Gebäude und Innenräume für den Neubau von Objekten aus dem Bereich Bildungsbau) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 30 %),
— Büroreferenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge in den letzten 5 Jahren für den Tätigkeitsbereich (Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau von Objekten aus dem Bereich Bildungsbau) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 20 %),
— Büroreferenzen über früher vergleichbare ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 5 Jahren für den Tätigkeitsbereich (Objektplanung Freianlagen für den Neubau von Anlagen aus dem Bereich Bildungsbau) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung 10 %).
Die Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein (Abschluss LPH 8).
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV (Wertungskriterium, Gewichtung = 10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI.3)) Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen,
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV – auch bei Bietergemeinschaften – wird hingewiesen.
Bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Den höchstens 3 bis 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl.
Grundlage für die Auswahl der 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3)) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der
Vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
10. Die Teilnahmeanträge und die eingereichten Anlagen und Dokumente werden mit der Abgabe vom Bewerber an den Auftraggeber übereignet. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
11. Die Teilnahme am Wettbewerb sowie die spätere Abgabe von Angeboten erfolgt insoweit auf eigenes Risiko der Teilnehmer/Bewerber, insbesondere im Hinblick auf die Kosten der Angebotserstellung.
12. Weiterer Ablauf des Verfahrens (unter Vorbehalt):
— Aufforderung zur Angebotsabgabe am 26.4.2021,
— Abgabe eines 1. indikativen Angebotes bis 27.5.2021,
— Verhandlungsgespräche voraussichtlich am 4.6.2021,
— Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe (final call) am 9.6.2021,
— Abgabe des letztverbindlichen Angebotes am 23.6.2021,
— Zuschlagsentscheidung durch den Verwaltungsausschuss am 8.7.2021,
— Zuschlagserteilung ab 21.7.2021,
— Leistungsbeginn: unmittelbar nach Auftragserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y62D2ET
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.