Vergabe von Abfalllogistikleistungen im Landkreis Emsland Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-VgV-01/21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awb-emsland.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD2H0/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHJD2H0
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Abfalllogistikleistungen im Landkreis Emsland

Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-VgV-01/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der zu vergebenden Abfalllogistikleistungen umfassen die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Landkreis Emsland.

Die Ausschreibung der Abfalllogistikleistungen ist in folgende Lose gegliedert:

— Los 1.1: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord,

— Los 1.2: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte,

— Los 1.3: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd,

— Los 2: Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-) Schrott und Elektroaltgeräte) im Landkreis Emsland (gesamtes Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet der Stadt Lingen (Ems) und ohne das Gebiet der Einheitsgemeinde Emsbüren).

Gegenstand aller Lose ist jeweils die Einsammlung der gegenständlichen Abfälle und deren Transport zu der/den gemäß Leistungsbeschreibung zugewiesenen Übergabestelle(n).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord

Los-Nr.: Los 1.1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (ein weiteres Jahr – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 1.7.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte

Los-Nr.: Los 1.2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (ein weiteres Jahr – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 1.7.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd

Los-Nr.: Los 1.3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (ein weiteres Jahr – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 1.7.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-)Schrott und Elektroaltgeräte) im im LK Emsland (gesamtes Gebiet – jedoch ohne Stadt Lingen (Ems) u. ohne Einheitsgemeinde Emsbüren)

Los-Nr.: Los 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

— In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-) Schrott und Elektroaltgeräte),

— im Landkreis Emsland (gesamtes Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet der Stadt Lingen (Ems) und ohne das Gebiet der Einheitsgemeinde Emsbüren).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (ein weiteres Jahr – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern – über das Angebot im Rahmen der sonstigen Zuschlagskriterien hinaus (über die vom Bieter im Rahmen des sonstigen Zuschlagskriteriums III angebotenen Fahrzeuge/Mengenanteile hinaus). Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 1.7.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von 2 Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Vorbemerkung:

Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.

Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.

2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:

— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,

— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,

— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen.

Mit dem Angebot ist weiterhin folgende Eigenerklärung einzureichen:

— Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:

— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger,

— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,

— die Gewerbeanmeldung,

— Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:

Jahresabschlussbericht, Bilanz u. GuV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2018, 2019, 2020 - 2020 ggf. vorläufig), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für ein Angebot auf Los 1.1 und/oder Los 1.2 und/oder Los 1.3 gilt:

Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:

1. Eigenerklärung über eine Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Abfallsammelfahrzeugen (Pressfahrzeuge) in einem Sammelsystem mit Umleerbehältern mit einem Anschluss von mindestens 10.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 36 Monate vor Angebotsabgabe. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.

2. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss das Einsammeln und/oder Befördern mindestens einer Abfallart umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:

— zu (2) das Zertifikat.

Für ein Angebot auf Los 2 gilt:

Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:

1. Eigenerklärung über eine Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 5.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 36 Monate vor Angebotsabgabe. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.

2. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss das Einsammeln und/oder Befördern mindestens einer Abfallart umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:

— zu 2. das Zertifikat.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Für ein Angebot auf Los 1.1 und/oder Los 1.2 und/oder Los 1.3 gilt:

Vorliegen einer Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Abfallsammelfahrzeugen (Pressfahrzeuge) in einem Sammelsystem mit Umleerbehältern (2-Rad-Behälter und/oder 4-Rad-Behälter) mit einem Anschluss von mindestens 10.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 36 Monate vor Angebotsabgabe. Die Referenz muss im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorliegen.

Für ein Angebot auf Los 2 gilt:

Vorliegen einer Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 5.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 36 Monate vor Angebotsabgabe. Die Referenz muss im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorliegen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Bürgschaft:

Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme bezogen auf ein Jahr und die im Rahmen der Angebotsauswertung vorgesehene Prognosemenge (ohne Anwendung einer Preisanpassung).

2. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:

Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens 6 Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.

3. Haftpflichtversicherung:

Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs-, einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:

Betriebshaftpflichtversicherung:

— Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person,

— Sachschäden 2,5 Mio. EUR,

— Vermögensschäden 1 Mio. EUR.

Umwelthaftpflichtversicherung:

— Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person,

— Sachschäden 2,5 Mio. EUR,

— Vermögensschäden 1 Mio. EUR.

Umweltschadensversicherung:

— Versicherte Kosten 2,5 Mio. EUR.

Die Versicherungen müssen den Anforderungen des § 6 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsor-gungsfachbetriebeverordnung - EfbV) genügen.

4. Haftung bei Eignungsleihe:

Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/04/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/04/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.

Für Bietergemeinschaften gilt:

Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern

Der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:

1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,

2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,

3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,

4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied, Zahlungen anzunehmen,

5. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft,

6. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) einzuhalten.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJD2H0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,

— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/03/2021

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