Vergabe von Abfalllogistikleistungen im Landkreis Emsland Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-VgV-01/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meppen
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awb-emsland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Abfalllogistikleistungen im Landkreis Emsland
Der zu vergebenden Abfalllogistikleistungen umfassen die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Landkreis Emsland.
Die Ausschreibung der Abfalllogistikleistungen ist in folgende Lose gegliedert:
— Los 1.1: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord,
— Los 1.2: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte,
— Los 1.3: Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd,
— Los 2: Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-) Schrott und Elektroaltgeräte) im Landkreis Emsland (gesamtes Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet der Stadt Lingen (Ems) und ohne das Gebiet der Einheitsgemeinde Emsbüren).
Gegenstand aller Lose ist jeweils die Einsammlung der gegenständlichen Abfälle und deren Transport zu der/den gemäß Leistungsbeschreibung zugewiesenen Übergabestelle(n).
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord
In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Nord.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (ein weiteres Jahr – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 1.7.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte
In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Mitte.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (ein weiteres Jahr – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 1.7.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.).
Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd
In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Rest- und Bioabfall im Gebiet Emsland-Süd.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (ein weiteres Jahr – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern. Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 1.7.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von zwei Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-)Schrott und Elektroaltgeräte) im im LK Emsland (gesamtes Gebiet – jedoch ohne Stadt Lingen (Ems) u. ohne Einheitsgemeinde Emsbüren)
— In diesem Los gegenständlich sind Einsammlung und Transport von Sperrmüll (inkl. (Metall-) Schrott und Elektroaltgeräte),
— im Landkreis Emsland (gesamtes Kreisgebiet – jedoch ohne das Gebiet der Stadt Lingen (Ems) und ohne das Gebiet der Einheitsgemeinde Emsbüren).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2029 (ein weiteres Jahr – 1. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber gekündigt wurde.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich bis zum 31.12.2031 (2 weitere Jahre – 2. Verlängerungsoption), wenn der Vertrag nicht durch den Auftraggeber und/oder durch den Auftragnehmer gekündigt wurde.
Der Auftraggeber hat das Recht, optional den Einsatz von Einsammelfahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken im Pilotbetrieb (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-Fahrzeuge) zu fordern – über das Angebot im Rahmen der sonstigen Zuschlagskriterien hinaus (über die vom Bieter im Rahmen des sonstigen Zuschlagskriteriums III angebotenen Fahrzeuge/Mengenanteile hinaus). Der Auftraggeber wird diese optionale Leistung frühestens am 1.7.2022 bestellen. Der Auftragnehmer muss diese optionale Leistung dann innerhalb von 2 Jahren nach Anmeldung durch den Auftraggeber umsetzen. (Es wird auf die ausführlichen Regelungen, auch zur Abrechnung, im Leistungsvertrag verwiesen.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG) nicht vorliegen.
Mit dem Angebot ist weiterhin folgende Eigenerklärung einzureichen:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger,
— Polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Inhaber sowie Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— die Gewerbeanmeldung,
— Auszug über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
Jahresabschlussbericht, Bilanz u. GuV der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Jahre 2018, 2019, 2020 - 2020 ggf. vorläufig), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieser Nachweis wird bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gefordert.
Für ein Angebot auf Los 1.1 und/oder Los 1.2 und/oder Los 1.3 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1. Eigenerklärung über eine Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Abfallsammelfahrzeugen (Pressfahrzeuge) in einem Sammelsystem mit Umleerbehältern mit einem Anschluss von mindestens 10.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 36 Monate vor Angebotsabgabe. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
2. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss das Einsammeln und/oder Befördern mindestens einer Abfallart umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu (2) das Zertifikat.
Für ein Angebot auf Los 2 gilt:
Mit Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen beizubringen:
1. Eigenerklärung über eine Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 5.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 36 Monate vor Angebotsabgabe. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
2. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Geltungsbereich für das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ muss das Einsammeln und/oder Befördern mindestens einer Abfallart umfassen. Der Nachweis ist im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal zu erbringen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist die folgenden Unterlagen nachzureichen:
— zu 2. das Zertifikat.
Für ein Angebot auf Los 1.1 und/oder Los 1.2 und/oder Los 1.3 gilt:
Vorliegen einer Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet mit Abfallsammelfahrzeugen (Pressfahrzeuge) in einem Sammelsystem mit Umleerbehältern (2-Rad-Behälter und/oder 4-Rad-Behälter) mit einem Anschluss von mindestens 10.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 36 Monate vor Angebotsabgabe. Die Referenz muss im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorliegen.
Für ein Angebot auf Los 2 gilt:
Vorliegen einer Referenz über die haushaltsnahe, flächendeckende Einsammlung von Abfällen in einem zusammenhängenden Gebiet von mind. 5.000 Einwohnern über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der vergangenen 36 Monate vor Angebotsabgabe. Die Referenz muss im Falle einer Bietergemeinschaft nur einmal vorliegen.
1. Bürgschaft:
Der Auftragnehmer hat als Sicherheit eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut binnen einer Frist von 15 Tagen nach Vertragsschluss zu stellen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt 5 % der Brutto-Auftragssumme bezogen auf ein Jahr und die im Rahmen der Angebotsauswertung vorgesehene Prognosemenge (ohne Anwendung einer Preisanpassung).
2. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb:
Der Auftragnehmer hat sich unverzüglich um eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für alle leistungsgegenständlichen Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte zu bemühen. Eine entsprechende Zertifizierung muss spätestens 6 Monate nach Leistungsbeginn zwingend vorliegen und über den gesamten Leistungszeitraum aufrecht erhalten werden.
3. Haftpflichtversicherung:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet zum Abschluss einer Betriebs-, einer Umwelthaftpflicht- und einer Umweltschadensversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils mindestens folgender Höhe:
Betriebshaftpflichtversicherung:
— Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person,
— Sachschäden 2,5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Umwelthaftpflichtversicherung:
— Personenschäden 2,5 Mio. EUR pro Person,
— Sachschäden 2,5 Mio. EUR,
— Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Umweltschadensversicherung:
— Versicherte Kosten 2,5 Mio. EUR.
Die Versicherungen müssen den Anforderungen des § 6 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsor-gungsfachbetriebeverordnung - EfbV) genügen.
4. Haftung bei Eignungsleihe:
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Für Bietergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern
Der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied, Zahlungen anzunehmen,
5. plausible Darstellung der Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft,
6. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist in einem versiegelten Umschlag zu übergeben.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seinem Angebot, die Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJD2H0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.