MPS Abrufrahmenvereinbarung für Stickstoff Referenznummer der Bekanntmachung: MPG_ISS-2021-0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mps.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPS Abrufrahmenvereinbarung für Stickstoff
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe einer Abrufrahmenvereinbarung für Stickstoff im Tank.
Das geschätzte Abnahmevolumen pro Jahr beträgt 300 m3.
Max-Planck-Institut für Sonnensystemforschung
Justus-von-Liebig-Weg 3
37077 Göttingen
DEUTSCHLAND
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe einer Abrufrahmenvereinbarung über die Belieferung des Max-Planck-Instituts für Sonnensystemforschung mit Flüssig-Stickstoff, ebenso die Bereitstellung, Pflege, Wartung und Instandhaltung der Tankanlage entsprechend den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Vorgaben.
Die geschätzte Gesamtmenge bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen beträgt 2 400 m3 Flüssigstickstoff.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2026. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber eine Option auf max. dreimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 12 Monate ein. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 8 Jahre, so dass der Vertrag spätestens zum 30.6.2029 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
s. Punkt 1.14 der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben bzgl. einer Ortsbesichtigung sind Punkt 1.16 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.