Neuanschaffung Rotlichtüberwachungsanlagen für die Stadt Oldenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021OL000091
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanschaffung Rotlichtüberwachungsanlagen für die Stadt Oldenburg
Die Stadt Oldenburg plant aufgrund des Altersablaufs der derzeitigen Rotlichtüberwachungsanlagen die Neuanschaffung von 4 Rotlichtüberwachungsanlagen mit integrierter Geschwindigkeitsmessung.
Oldenburg
Die Stadt Oldenburg plant aufgrund des Altersablaufs der derzeitigen Rotlichtüberwachungsanlagen die Neuanschaffung von 4 Rotlichtüberwachungsanlagen mit integrierter Geschwindigkeitsmessung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Industriestraße 1, Gebäude C, Zimmer 150
26121 Oldenburg
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem
Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.oldenburg.de