Deutsches Salzmuseum Lüneburg -Sanierung und Neukonzeption eines Industriedenkmals-
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Deutsches Salzmuseum Lüneburg -Sanierung und Neukonzeption eines Industriedenkmals-
Sanierung Deutsches Salzmuseum Lüneburg -Sanierung und Neukonzeption eines Industriedenkmals-
Sülfmeisterstraße 1, 21335 Lüneburg Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung.
Deutsches Salzmuseum
Sülfmeisterstraße 1
21335 Lüneburg
Fachplanung für Technische Ausrüstung (HOAI) 2021 Technische Ausrüstung § 56 LPH 1-3 u. 5-9:
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Wärmeversorgungsanlagen Lufttechnische Anlagen Gebäudeautomation.
Leistungsphase 1-8 soll in o. g. Zeitraum durchgeführt und auch abgeschlossen werden. Leistungsphase 9 beginnt mit der Fertigstellung der Gebäude (Vertragsdauer weitere 4 Jahre)
Siehe Anlage 4: Hinweisbogen zur Präzisierung und Gewichtung der Auswahlkriterien und Anlage 5
Gem. VgV §17 Abs. 11 behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Das VgV-Verfahren würde dann ohne eine persönliche Präsentation der Bieter beendet werden und der Auftrag würde anhand der bewerteten schriftlichen Erstangebote vergeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis eines Diplom bzw. Bachelor/Masterabschluss im Bereich der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär/Gebäudeautomation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131 / 151334-36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.