Impfzentrum Emden – Gestellung von Personal für Impfstrecke/mobiles Impfteam Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-115
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Impfzentrum Emden – Gestellung von Personal für Impfstrecke/mobiles Impfteam
Die Stadt Emden betreibt ab dem 15.12.2020 ein Impfzentrum in der Nordseehalle Emden. In diesem Impfzentrum ist vorerst eine Impfstrecke mit vier Impfplätzen / mobiles Impfteam vorgesehen.
Stadt Emden
Früchtebürger Weg 17-19
26721 Emden
Die Stadt Emden betreibt ab dem 15.12.2020 ein Impfzentrum in der Nordseehalle Emden. In diesem Impfzentrum ist vorerst eine Impfstrecke mit vier Impfplätzen bzw. ein mobiles Impfteam vorgesehen. Hierfür wird Personal für folgende Dienstleistung benötigt:
Sanitätsdienst:
Montags - Freitags 8.00 Uhr – 16.00 Uhr, optional verlängerter Zeitraum sowie Samstags
Qualifikation: Sanitätshelfer mit Notfallrucksack
Anzahl: 2
Impfteam:
Montags-Freitags 8.00 Uhr – 16.00 Uhr, optional verlängerter Zeitraum sowie Samstags
Qualifikation: medizinische Fachangestellt/Fachangestellter (MFA), examinierte Pflegekräfte, Notfallsnitäter/innen. Der im Impfzentrum zuständige Arzt muss die Qualifikation feststellen.
Anzahl: 4
Im Impfzentrum ist im Publikumsbereich das Tragen einer FFP2 Maske vorgeschrieben. Zu beachten sind arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen (z. B. begrenzte Arbeitsdauer). Das Personal muss den o.g. Zeitanteil abdecken. Weiterhin ist das Impfzentrum dauerhaft im o. g. Zeitfenster geöffnet und die Impfstrecken sind. Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sind ebenfalls zu beachten.
Abrechnung nach Landesrahmenempfehlungen/-richtlinien werden nicht anerkannt. Das Angebot muss eine personelle Spitzabrechnung enthalten.
Achtung: nur für Impfstrecke bzw. mobiles Impfteam
Dieser Dienstleistungsauftrag kann nach dem 30.6.2021 verlängert (monatlich/Quartals/halbjährlich/jährlich) werden.
Bieter haben die Auftragsunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Auftragsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich undnoch vor Abgabe des Angebotes die benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Nutzen Sie hierfürim jeweiligen Projektraum die Funktion „Kommunikation“.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Dringlichkeit nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV
Kurzfristige Eröffnung und Betrieb eines Impfzentrums ermöglicht(e) einen schnelleren Impfstart zur Bekämpfung der Covid 19 Pandemie!
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schortens
NUTS-Code: DE94A Friesland (DE)
Postleitzahl: 26419
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ifas-safety.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYKDYNR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge beim öffentlichen Auftraggeber sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Absatz 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriftenein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Nach § 160 Absatz 3 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) benannte Stelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]