Managementplanung für Teile des FFH-Gebietes 033, Teilbereich 1B „Pennigbüttler und Ahrensfelder Moor“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000756
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Managementplanung für Teile des FFH-Gebietes 033, Teilbereich 1B „Pennigbüttler und Ahrensfelder Moor“
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, kurzfristig die Managementplanung für einen kleinen, relativ einheitlichen Teilbereich des FFH-Gebietes 033 zu vergeben. Das im Rahmen der Ausschreibung zu bearbeitende Gebiet ist insgesamt 200,03 ha groß und deckt die ungenutzten Hochmoorbereiche des NSG Hammeniederung ab.
Die Managementplanung für das FFH-Gebiet 033 umfasst daneben weitere 5 Teilbereiche, deren Managementplanung bereits beauftragt wurde oder vom Landkreis bearbeitet wird.
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, kurzfristig die Managementplanung für einen kleinen, relativ einheitlichen Teilbereich des FFH-Gebietes 033 zu vergeben. Das im Rahmen der Ausschreibung zu bearbeitende Gebiet ist insgesamt 200,03 ha groß und deckt die ungenutzten Hochmoorbereiche des NSG Hammeniederung ab.
Die Managementplanung für das FFH-Gebiet 033 umfasst daneben weitere 5 Teilbereiche, deren Managementplanung bereits beauftragt wurde oder vom Landkreis bearbeitet wird.
Förderrichtlinie „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten – EELA“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zum Umsatz, zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Alternativ wird eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) akzeptiert. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eine Referenz über die Erstellung eines FFH-Managementplanes oder Pflege- und Entwicklungsplanes in den letzten 10 Jahren. Gewertet werden auch Managementpläne und Pflege- und Entwicklungspläne die aktuell in Arbeit sind, die Leistungsphase 3 muss abgeschlossen sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.