Projektmanagement & Revierkartierung Gelege- und Kükenschutz (Privatflächen) 2021-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000843
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement & Revierkartierung Gelege- und Kükenschutz (Privatflächen) 2021-2024
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt das „Projektmanagement & Revierkartierung Vogelschutzgebiet Hammeniederung (V35) zum Gelege- und Kükenschutz auf Privatflächen in Landschafts- und Naturschutzgebieten 2021 bis 2024“ zu vergeben. Das Projekt soll den Schutz von Gelegen und Küken von Wiesenvögeln in einer ortsüblich intensiv genutzten Grünland -Landschaft auf Privatflächen in kooperativer Weise gewährleisten. Hierzu soll ein Projektmanagement beauftragt werden, das in Kooperation mit den betroffenen Flächennutzern Gelege- und Kükenschutz nach Vorgaben des NLVVKN-Staatliche Vogelschutzwarte Niedersachsen umsetzt. Voraussetzung ist eine jährliche Revierkartierung von Zielarten des Wiesenvogelschutzes sowie Schlupferfolgskontrollen und stichprobenhafte Bruterfolgskontrollen.
Teilgebiet 1 (473 ha, s. Anlage 1)
Teilgebiet 1 (473 ha, s. Anlage 1).
SAB-Förderprojekt (ELER)
Teilgebiet 2 (435 ha, s. Anlage 1)
Teilgebiet 2 (435 ha, s. Anlage 1).
SAB-Förderprojekt (ELER)
Teilgebiet 3 West (524 ha, s.Anlage 1)
Teilgebiet 3 West (524 ha, s. Anlage 1).
SAB-Förderprojekt (ELER)
Teilgebiet 4 (403 ha, s. Anlage 1)
Teilgebiet 4 (403 ha, s. Anlage 1).
SAB-Förderprojekt (ELER)
Teilgebiet 5 (449 ha. S. Anlage 1)
Teilgebiet 5 (449 ha. S. Anlage 1).
SAB-Förderprojekt (ELER)
Teilgebiet 3 Nord (421 ha, s. Anlage 1)
Teilgebiet 3 Nord (421 ha, s. Anlage 1).
SAB-Förderprojekt (ELER)
Teilgebiet 3 Süd (832 ha, s. Anlage 1)
Teilgebiet 3 Süd (832 ha, s. Anlage 1).
SAB-Förderprojekt (ELER)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) – vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister, Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Alternativ wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
— Mind. 2 vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre in Freilandornithologie und Gelegeschutz (Referenzvordruck),
— Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals. Gefordert wird ein Studienabschluss entweder in Biologie, Landschafts-, Landschaftsökologie, Landschaftsentwicklung oder Umweltwissenschaften oder vergleichbare ornithologische Erfahrung oder Qualifikation (Eigene Anlagen).
Bei der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (derzeit [Betrag gelöscht] EUR) zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe) zahlt. Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer abzugeben (§ 13 NTVergG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4131150
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.