Neubau der Splittingschule Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-8
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 4961 / 82-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Splittingschule
Die Stadt Papenburg hat den schlüsselfertigen Neubau einer Grundschule als Ersatz für die Splittingschule und den Abbruch des Bestandsschulgebäudes sowie die Umnutzung der Bestandsmensa beschlossen. Zum Leistungsumfang gehören Planung, Bau, Zwischenfinanzierung sowie die Erbringung der Wartungsleistungen innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfristen im Rahmen einer Gesamtvergabe (analog einem ÖPP-Inhabermodell ohne Endfinanzierung) durch einen Generalübernehmer.
Splitting rechts;
26871 Papenburg
Die Stadt Papenburg hat den Neubau einer 2-zügigen Grundschule als Ersatz für die Splittingschule und den Abbruch des Bestandsgebäudes sowie die Umnutzung der Bestandsmensa (z. B. als Lehrerzimmer) beschlossen. Die an das Schulgebäude grenzende Sporthalle soll erhalten bleiben. Die Fassade der Sporthalle ist im Bereich der abzubrechenden Grundschule zu sanieren und zu schließen.
Das vorgesehene Grundstück befindet sich in der Straße Splitting rechts. Das abgestimmte Raumprogramm der Grundschule umfasst eine NUF von ca. 1 300 m2. Die zu errichtende Brutto-Grundfläche der 2-zügigen Grundschule liegt bei ca. 2 000 m2. Das Abbruchvolumen des Bestandsschulgebäudes beträgt ca. 5 800 m³. Im Bereich der Außenanlagen sind ca. 5 000 m2 neu zu schaffen.
Ein Amtsentwurf für das Bauvorhaben liegt vor und kann als Grundlage für die Erarbeitung eines Angebots durch den Auftragnehmer genutzt werden. Die baulichen Maßnahmen können in unterschiedlichen Bauabschnitten umgesetzt werden. Konzeptabhängig sind auch bauliche Interimsmaßnahmen durch den Auftragnehmer möglich, da die baulichen Maßnahmen auf den parallel stattfindenden Schulbetrieb der Splittingschule abzustimmen sind.
Die neue Schule soll im Rahmen einer Gesamtvergabe (analog PPP/Inhabermodell) bzw. eines Generalübernehmermodells ohne Endfinanzierung errichtet werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung der Grundschule, den Abbruch des Bestandsschulgebäudes, die Umnutzung der Bestandsmensa sowie die Herstellung aller Außenanlagen zu erbringen. Das Gebäude ist im Passivhausstandard zu errichten. Zum Leistungsumfang gehört des Weiteren die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen. Ein Bodengutachten mit Gründungsempfehlungen wird Teil der Vergabeunterlagen. Modul- und Systembauweisen sind unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Qualitätsanforderungen zulässig.
Die Vergütung der Planungs- und Bauleistungen erfolgt – abweichend von der VOB/B – zu 2 vertraglich festgelegten Zeitpunkten nach Fertigstellung des Rohbaus und nach Gesamtabnahme in Form von Abschlagszahlungen. Die Finanzierungsleistungen umfassen die ggf. dafür erforderliche Bauzwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat vergütet. Auftraggeber und Vertragspartner für alle Leistungen wird die Stadt Papenburg. Der Auftraggeber führt nach VOB/A 2019 Abschnitt 1, § 3a Abs. 4 Nr. 2 und 3 eine Freihändige Vergabe durch. Im Interesse der Transparenz erfolgt die Freihändige Vergabe in Form eines Verhandlungsverfahrens nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb, das freiwillig EU-weit bekannt gemacht wird. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Für die Planungs- und Bauphase ist die Finanzierungsbereitschaftserklärung eines Kreditinstituts erforderlich.
Für das Projekt ist die Einbindung von Fördermitteln aus der Kreisschulbaukasse geplant.
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweils in Prozent angegebenen Gewichtung.
Die Angaben der unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
Auswahlkriterien für den Bewerber/Bauunternehmen (A4 bis A6) mit insgesamt 60 % (A4 mit 5 %, A5 mit 15 %, A6 mit 40 %) Auswahlkriterien für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro (B4) mit 40 %,
Die Vergabestelle erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Notenpunkte. Die Notenpunkte werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Datei TWB Matrix.pdf beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Matrix zur Benotung, einschl. eines Beispiels für die Punkteberechnung, ein Exposé/ sowie ein Bewerberformblatt im xlsx Format sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Architekturbüro (B) abzugeben.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen 2 unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat bzw. eine entsprechende Erklärung zur Eignungsleihe einzureichen.
Bewerber: A1, A2, A3, A5 Bauunternehmen: A1, A2, A4, A6.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können folgende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis nachweisen: A1, A2, A4 bzw. B1, B2, B3. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf).
B) für den Entwurfsverfasser (Architekturbüro):
B1. Nachweis des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/ Bauunternehmens,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme erklären.
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Totalunternehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B) für den Entwurfsverfasser (Architekturbüro):
B2. Eigenerklärung des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
B3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/ Architekturbüros, Ausstellungsdatum nicht älter als 13 Monate.
Die Bewerber können gemäß § 50 VgV für die geforderten Eigenerklärungen das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung einreichen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung die Bewerber jederzeit auffordern, sämtliche Nachweise und Unterlagen beizubringen, wenn dies zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbes erforderlich ist.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen A5. Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als der Generalunternehmer/ Generalübernehmer oder Totalunternehmer/ Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Bauvolumen (netto), Umfang der Leistung. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
A6. Referenzen über fertiggestellte Schulgebäude bzw. Schulerweiterungsbauten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als Generalunternehmer/Totalunternehmer); Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners (soweit nach DSGVO möglich), Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, Beschreibung der Aufgabenstellung, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
B) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro B4. Referenzen des vorgesehenen Entwurfsverfassers/Architekturbüros für realisierte Neubau- und Erweiterungsprojekte von Schulen oder Gebäude mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Die Referenz wird auch dann anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist. Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Name des Auftraggebers und Ansprechpartners soweit nach DSGVO möglich, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (KG 300-400 netto). Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht.
Kriterium A5 – Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Projektvolumen (KG 200 bis 700) pro Projekt mindestens 3 Mio. EUR netto umfasst.
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen.
Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen oder andere Sicherheiten während der Bauzeit werde nicht gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der unter I.3) genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2. Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist jedoch im Formularfeld anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ bzw. „nicht älter als 13 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 13 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind nur auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3. Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A4/B1-B3), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform einzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5. Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6. Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto). Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/%20vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/%20vergabekammer-niedersachsen-144803.html