Robotischer Flüssigkeits-Handler Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-2021-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpibpc.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Robotischer Flüssigkeits-Handler
Robotischer Flüssigkeits-Handler.
Robotischer Flüssigkeits-Handler (Pipettierroboter).
Wertungskriterien für die Teilnahmeanträge:
— Unternehemnsdarstellung (20 %),
— Fachliche Qualifikation im Hinblock auf das Projekt (20 %),
— Bewertung der Machbarkeitsanalyse (30 %),
— Referenzobjekte und fachliche Leistungsfähigkeit (30 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Berufs- oder Handelsregistereintragung,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
— Erklärung über den allgemeinen Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf mindestens die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nennung des Datums an dem das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat,
— Eigenerklärung zum Gesellschaftskapital und zur Umsatzentwicklung.
— Eigenerklärung zu den Unternehmensangaben: Anzahl der Mitarbeiter, Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige, Organisation des Außendienstes,
— Anzugeben sind mindestens drei Referenzaufträge mit Ansprechpartnern bei diesen Refe-renzunternehmen, über in Art und Umfang gleichwertige Aufträge, jeweils mit Angabe des Auftragswertes und der Auftragsdauer, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).