Ersatzneubau für das Gymnasium Sarstedt im Landkreis Hildesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-046
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau für das Gymnasium Sarstedt im Landkreis Hildesheim
Das Vorhaben umfasst die Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Ersatzneubaus des Gymnasiums und der Außenanlagen sowie die Errichtung einer Schulbushaltestelle im Rahmen einer alternativen Beschaffung als Generalübernehmermodell (ÖPP-Inhabermodell) sowie die Zwischenfinanzierung dieser Leistungen.
Die bestehende Sporthalle des Gymnasiums bleibt bestehen und wird nicht abgerissen. Der Auftraggeber erwartet ein umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau und Zwischenfinanzierungleistungen sowie die Wartungsleistungen innerhalb einer verlängerten Gewährleistungsfrist (Mängelhaftung).
Gym. Sarstedt
Wellweg 43
31157 Sarstedt
Der Landkreis plant, das bestehende Gymnasium durch einen Neubau zu ersetzen. Die Schule soll zukünftig von ca. 1 000 Schülerinnen und Schülern in 4 Zügen und ca. 80 Lehrenden genutzt werden. Nach dem abstimmten Raumprogramm wird der Ersatzneubau eine Nutzungsfläche (NUF) von insgesamt rund 7 800 m2 umfassen. Der Neubau soll im Rahmen eines Generalübernehmermodells errichtet werden. Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für die gebrauchsfertige Errichtung der Schule einschließlich aller Außenanlagen sowie die Wartung innerhalb der verlängerten Gewährleistungsfrist einschließlich der Einregelung der technischen Anlagen zu erbringen.
Ebenso hat der Auftragnehmer den Abbruch des Bestandsgebäudes zu erbringen sowie eine Schulbushaltestelle nach vorliegender Planung (Genehmigungsplanung) zu errichten. Für die Errichtung der Schulbushaltestelle sind Fördergelder zu berücksichtigen. Die Finanzierungsleistungen umfassen die für die Planungs- und Bauleistungen erforderliche Bauzwischenfinanzierung im Risiko des Auftragnehmers.
Nach erfolgreicher Abnahme werden die Gesamtinvestitionskosten durch den Auftraggeber bezahlt. Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden separat in den Folgejahren vergütet.
Auftraggeber und Vertragspartner für alle Leistungen wird der Landkreis Hildesheim. Das Vergabeverfahren wir als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Für die Bewerbung im Teilnahmewettbewerb werden Nachweise und Erklärungen eines Bauunternehmens und eines Entwurfsverfassers (Architekturbüro) sowie eines TGA-Planers (TGA Büro) erwartet, die nach erfolgreicher Präqualifikation zusammen ein Angebot erarbeiten und im Auftragsfall die Leistungen gemeinsam erbringen. Für die Planungs- und Bauphase ist die Finanzierungsbereitschaftserklärung eines Kreditinstituts erforderlich.
Weitere Angaben sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerberinformationen zu entnehmen.
Sind die wirtschaftliche, finanzielle sowie die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der jeweils in Prozent angegebenen Gewichtung.
Die Angaben der unter Ziffer III.1.2) und III.1.3) eingereichten Eignungskriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Bewertung ein:
Auswahlkriterien für den Bewerber/Bauunternehmen (A4 bis A6) mit insgesamt 55 % (A4 mit 5 %, A5 mit 15 %, A6 mit 35 %)
Auswahlkriterien für den Entwurfsverfasser/das Architekturbüro (B4) mit 30 %.
Auswahlkriterien für den Fachplaner TGA (C4) mit 15 %.
Der Auftraggeber erteilt auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise für den Erfüllungsgrad der einzelnen Auswahlkriterien Notenpunkte. Die Notenpunkte werden mit der Wichtung multipliziert und ergeben Punkte. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach den erreichten Punkten. Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das Los.
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie in der Datei TWB Matrix.pdf beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Die Matrix zur Benotung, einschl. eines Beispiels für die Punkteberechnung, ein Exposé/sowie ein Bewerberformblatt im xlsx Format sind auf der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform abrufbar. Zu den Unterlagen gehört auch das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung, das Bewerber anstelle der geforderten Eigenerklärungen ausfüllen und einreichen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2. Entwurfsverfasser/Architekturbüro (B) und Fachplaner TGA (C) abzugeben.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen 2 unterschiedliche Unternehmen, so sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen folgende unter Ziffer III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils separat einzureichen:
Bewerber: A1, A2, A3, A5.
Bauunternehmen: A1, A2, A4, A6.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
Die Bewerber können folgende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis nachweisen: A1, A2, A4 bzw. B1, B2, B3. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern im Formblatt anzugeben.
Folgende Nachweise sind der Bewerbung beizufügen:
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 13 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 13 Monate sein darf.).
B) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in die Architektenliste einer Architektenkammer).
C) für den Fachplaner TGA:
C1. Nachweis der beruflichen Qualifikation des Fachplaners TGA (z. B. Abschlussurkunde, Eintragung in die Ingenieurskammer).
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A2. Eigenerklärungen des Bewerbers/Bauunternehmens,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Zwischenfinanzierung der Maßnahme erklären.
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder als Totalunternehmer/Totalübernehmer der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
B) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro und den Fachplaner TGA:
B2. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
B3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate.
C) für den Fachplaner TGA:
C2. Eigenerklärung des Fachplaners TGA,
— dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
— dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 2 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
C3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners TGA, nicht älter als 12 Monate.
Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich:
A) für den Bewerber/das Bauunternehmen:
A5) Referenzen zu vergleichbaren Projekten, bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers oder als Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Totalunternehmer/Totalübernehmer agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die Bauleistungen zwar begonnen, aber nicht abgeschlossen sind.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Jahr des Vertragsabschlusses, Name des Auftraggebers, Vertragsvolumen (netto), Umfang der Leistungen. Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet. Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
A6) Referenzen über fertiggestellte Schulgebäude bzw. Schulerweiterungsbauten oder Gebäude mit vergleichbarem konstruktiv-technischen Schwierigkeitsgrad und Bauvolumen (schlüsselfertig als GU/GÜ oder TU/TÜ); Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes). Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn das Bauvorhaben fertiggestellt ist und folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Bauerrichtung, Name des Auftraggebers, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276, eigenem Anteil an den durchgeführten Leistungen.
Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
B) für den Entwurfsverfasser/Architekturbüro:
B4) Referenzen für realisierte Neubau- und Erweiterungsprojekte von Schulen oder vergleichbaren Gebäuden; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn die Leistungsphasen 3 bis 5 nach HOAI persönlich erbracht wurden und wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276.
Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
C4) Referenzen des Fachplaners TGA für realisierte Neubau- und Erweiterungsprojekte von Schulen oder vergleichbaren Gebäuden; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Planungsleistung). Das Projekt wird auch dann als Referenz anerkannt, wenn die angegebenen Planungsleistungen erbracht wurden, das Gebäude zwar begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellt ist.
Das Projekt wird nur als Referenz anerkannt, wenn folgende Angaben vorliegen: Objekt, Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Name des Auftraggebers, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Baukosten (netto) KG 200-700 nach DIN 276.
Es werden maximal 5 Referenzprojekte gewertet.
Referenzblätter mit bildlicher Darstellung sind erwünscht, ebenso die Benennung eines Ansprechpartners, soweit nach DSGVO möglich.
Kriterium A5 – Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Projektvolumen (KG 200 bis 700) pro Projekt mindestens 8 Mio. EUR netto umfasst.
Kriterium B4 – Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Projektvolumen (KG 200 bis 700) pro Projekt mindestens 8 Mio. EUR netto umfasst.
Kriterium C4 – Die Referenz gilt als vergleichbar, wenn das Projektvolumen (KG 200 bis 700) pro Projekt mindestens 8 Mio. EUR netto umfasst
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistung gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter I.3) genannte e-Vergabeplattform durchgeführt. Den Bewerbern wird empfohlen, sich auf der genannten e-Vergabeplattform freiwillig zu registrieren. Eine Registrierung stellt sicher, dass die Bewerber bei Änderungen bzw. Fragen und Antworten zum Verfahren automatisch benachrichtigt werden. Die Registrierung ist kostenlos.
2) Das Bewerberformblatt mit den Erklärungen ist zusammen mit den Nachweisen sowohl im Excel- als auch im PDF-Format innerhalb der Bewerbungsfrist vom Bewerber vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die e-Vergabeplattform einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Formularfeld jedoch anzugeben.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 12 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Tag nicht älter als 12 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6 Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind auf der unter Ziffer I.3) genannten e-Vergabeplattform einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
3) Fehlen in einer Bewerbung Erklärungen oder Nachweise (A1-A3/B1-B3/C1-C3), werden fehlende Erklärungen oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber über die e-Vergabeplattform nachzureichen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Teilnahme- bzw. Nachforderungsfrist eingereicht, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat.
5) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
6) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht hat, aber letztlich nicht den Zuschlag erhält, erhält nach Abschluss des Vergabeverfahrens für die Erarbeitung seines Angebots eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers ihre angebotene Planung überarbeiten, aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der spätere Auftragnehmer erhält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYBY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de