Bereitstellung und den Betrieb eines Mobilen Alarmierungs- und Rettungsrufsystems mittels Koordinatenortung (MARK) Referenznummer der Bekanntmachung: 21/055
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und den Betrieb eines Mobilen Alarmierungs- und Rettungsrufsystems mittels Koordinatenortung (MARK)
Bereitstellung eines Mobiles Alarmierungs- und Rettungsrufsystem mittels Koordinatenortung (MARK).
Niedersachsen 00000 Niedersachsen
Bereitstellung und Betrieb des Gesamtsystems inklusive zur Verfügungstellung der Endgeräte, Systemservice und Schulung.
Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es wird bestätigt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und direkten Vermögensschäden vorgehalten wird. Die Versicherungssumme pro Schadensfall beträgt mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Der Auftragnehmer zeigt dem Auftraggeber unverzüglich an, wenn eine Deckung in dieser Höhe nicht mehr besteht.
Dies ist ein Ausschluss-Kriterium.
1) Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspektrum kurz dar. Antworten können auch auf einem gesonderten Blatt gemacht werden.
Hier müssen 5 von 10 Punkten als Mindestpunktzahl erreicht werden.
2) Alle zur Leistungserfüllung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Dies ist ein Ausschluss-Kriterium.
3) Es wird eine deutschsprachige Hotline für die angebotenen Systeme unterhalten.
Dies ist ein Ausschluss-Kriterium.
4) Es wird bestätigt, dass mindestens ein Projekt in den letzten 5 Jahren durchgeführt wurde, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands und des Lieferumfangs (mindestens 100 Geräte) vergleichbar ist.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Sie erklären sich mit Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung der Vergabestelle, entsprechende detaillierte Angaben zu den 3 geforderten Referenzen zu machen.
Insbesondere sind dies für die 3 Referenzen folgende Angaben: Referenzprojektname, Auftraggeber, Ansprechpartner, Ihr Beitrag zum Projekterfolg, Leistungszeitraum, Auftragsvolumen, angefallene Personentage, Ihre Projektinhalte und Projektleistungen.
Der Ansprechpartner muss diese Angaben bestätigen können und befugt sein, zur Qualität der Auftragserfüllung Angaben zu machen.
Dies ist ein Ausschluss-Kriterium.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dokumentenformate bei Apple Geräten:
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYN6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.